Aufenthaltserlaubnisse

Für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist das Ausländeramt des Landkreises Wesermarsch, Poggenburger Str. 15, 26919 Brake, Tel.: 0 44 01 - 92 70, zuständig.

Aufenthaltsrecht für Ausländer/innen

Das Zuwanderungsgesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 1. Juli 2004 verabschiedet und ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Kernstück des Zuwanderungsgesetzes ist das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Ausländerinnen und Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Von der Aufenthaltstitelpflicht gibt es Befreiungen und Ausnahmen. Insbesondere werden für EU-Staatsangehörige seit dem 01.01.2005 keine Aufenthaltserlaubnisse mehr ausgestellt und verlängert. Stattdessen erfolgt nach Prüfung der Freizügigkeitsberechtigung von Amts wegen die Ausstellung einer Bescheinigung über das bestehende Aufenthaltsrecht.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Meldeamtes zur Verfügung.

 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:

Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, E-Mail: helling@lemwerder.de

oder

Frau Feriani unter 0421 / 67 39 21, E-Mail: feriani@lemwerder.de.

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