Informationen zum Hundehalter in Niedersachsen

Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden, bestimmen sich nach § 6 NHundG.
Die Anmeldung im zentralen Register ist gebührenpflichtig.
Weiterhin benötigen Sie zwingend die Kennnummer des Hundes, den Sie anmelden möchten. Die Kennnummer ist die 15-stellige Transpondernummer des Chips, den der Tierarzt Ihrem Hund eingesetzt hat. Sie finden diese zum Beispiel in Ihrem EU-Heimtierausweis.
Alles weitere können Sie auf den Seiten zur Anmeldung und Registrierung nachlesen:
https://www.hunderegister-nds.de

Anzeige nach § 6 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Weitere Informationen zu den Regelungen des NHundG können Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, http://www.ml.niedersachsen.de, nachlesen.

Für weitere Informationen steht Ihnen im Rathaus, Zimmer 1.01,

Frau Ernst, Tel. 0421 / 67 39 32 oder per Mail: ernst@lemwerder.de

zur Verfügung.

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