
Gemeinde Lemwerder startet Rückfahrservice vom Bremer Weihnachtsmarkt
Lemwerder. Ein „Weihnachtstaxi“ für mehr Sicherheit: Während der Zeit des Bremer Weihnachtsmarktes bietet die Gemeinde Lemwerder dieses Jahr wieder einen Fahrdienst an, der Weihnachtsmarktbesucher sicher von Bremen nach Lemwerder zurückbringen soll. In Kooperation mit dem ortsansässigem Taxi-Unternehmen Fenker, wird an den Freitagen und Samstagen des Bremer Weihnachtsmarktes ein Taxi bereitstehen, mit dem Lemwerderaner Bürger zu einem besonders günstigen Fahrpreis wieder nach Hause fahren können.
Start des „Weihnachtstaxis“ ist am Samstag, 30. November 2019, gefahren wird jeweils ab 19 Uhr und 21 Uhr, Abfahrt: Hotel Radisson Blu (Wachtstraße).
Für fünf Euro mit dem Taxi von Bremen nach Lemwerder
Für fünf Euro pro Person können sich Interessierte ab einer Einstiegsstelle am „Radisson-Blu-Hotel“ an der Bremer Wachtstraße nach Lemwerder bringen lassen. Die Fahrt endet an drei Ausstiegsstellen: in Altenesch bei der Fleischerei Horn, in Deichshausen an der Bushaltestelle Grundschule und in der Ortsmitte am Rathausplatz.
Für die genaue Planung müssen die Touren im Vorfeld bei Taxi Fenker unter Telefon 0421 – 67 03 03 angemeldet werden: Die Touren am Freitag müssen bis Mittwoch, 18 Uhr, und die am Samstag bis Donnerstag, 18 Uhr, angemeldet werden.
Das „Weihnachtstaxi“ ist bis zum 22. Dezember im Einsatz, mit einer Ausnahme: Am Samstag, 7. Dezember, ist in Lemwerder Nikolausmarkt. Dann fährt das Taxi nicht.
Gemeindebücherei Lemwerder für Kinder ab 4 Jahren.
Gezeigt wird „Henri und Henriette feiern Weihnachten".
Inhalt:
Es ist Winter auf dem Bauernhof und alle Tiere machen es sich gemütlich. Nur einer ist im Stress: Henri der Hahn. Henri will sich unbedingt ganz alleine um das Weihnachtsfest kümmern und sich dabei von niemandem helfen lassen. Nicht von Henriette und auch nicht von den Küken. Klar, dass das zu einer Menge lustiger Verwicklungen führt.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Interessierte Personen sind bei der Gruppe "HilDE" Hilfe bei Demenz herzlich willkommen.
"HilDe" steht für Hilfe bei Demenz.
Fragen beantwortet Ihnen gerne der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreis Wesermarsch, Frau Susanne Meyer-Klein, unter 0 44 01 / 92 76 23 oder per Mail: susanne-meyer-klein@lkbra.de.
Einen Flyer dazu finden Sie hier.
Planung der Bundesstraße 212n konkretisiert sich
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Tel. Auskünfte erhalten Sie unter 0441 / 21 81 158 (Herr Mannl).
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Prößler-Gillerke unter 0421 / 67 39 11 oder per Mail: proessler-gillerke@lemwerder.de.
Die Karten sind im Rathaus, Information, erhältlich.
Informationen über die Preise finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne unter der Rufnummer: 04 21 / 67 39 11 Frau Prößler-Gillerke zur Verfügung.
Brauchen Sie noch ein Geschenk für einen besonderen Anlass?
Kommen Sie ins Rathaus, hier finden Sie bestimmt etwas.
Die Gemeinde Lemwerder bietet den Verkauf von Tickets für Veranstaltungen in der BEGU sowie vielen Konzerten und Kultur- und Sportveranstaltungen, innerhalb von Deutschland über Reservix sowie über Ticketmaster (Nordwest Ticket), an.
Das bedeutet, dass Sie alle Tickets im Rathaus der Gemeinde Lemwerder erwerben können, die über Reservix (www.reservix.de) angeboten werden. Das sind z. B. Konzerte von weltbekannten Sängern, Musicals, Theateraufführungen sowie Kultur- oder Sportveranstaltungen sämtlicher Art und Weise in ganz Deutschland. Anders als im Internet fallen keine zusätzlichen Ticketgebühren an.
Ebenso können Sie dort viele Bücher über Lemwerder, wie z.B. Lemwerder bzw. Stedingen in alten Ansichten, Stedinger Chronik, Die Stedinger Bauernkriege oder Sturmfluten im Stedinger Land aus den Angeboten des Stedinger Verlages erwerben.
Auch verkaufen die Kolleginnen hübsche T-Shirts mit Logo „Lemwerder“ und den Koordinaten der Gemeinde.
Erhältlich sind die T-Shirts in den Größen S + M sowie in den Farben: Black opal + Marina blue für Damen und in den Größen L, XL, XXL sowie in den Farben: Black opal und Blue Midnight für Herren.
Der Preis beträgt nur 18,-- €.
Einen USB-Stick 4 GB mit Logo der Gemeinde Lemwerder können Sie für 8,-- Euro erwerben sowie eine Baumwolltasche mit Aufdruck "Lemwerder Zukunft am Fluss" für 1,-- Euro.
Kommen Sie ins Rathaus, Zimmer E.01, oder rufen an unter 0421 / 67 39 0. Frau Prößler-Gillerke berät Sie gerne.
E-Mail: gemeinde@lemwerder.de und proessler-gillerke@lemwerder.de.
Oder schauen Sie nach auf unserer Internetseite: Verkaufsstelle, Ticketverkauf, Bücherverkauf.
Weitere Informationen zum Verfahrensstand finden Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Paack (0421 / 67 39 34).
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung einer Gemeindestraße "Ludwig-Bölkow-Straße"
Für weitere Informationen sowie für die Ansicht des Lageplanes klicken Sie bitte hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger können die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen verhindern.
Folgende Widerspruchsrechte sind möglich:
Voraussetzung für die Eintragung einer Sperre ist, dass Sie in Lemwerder gemeldet sind.
Sie können den Antrag im Meldeamt der Gemeinde Lemwerder jederzeit stellen. Hierfür bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Der Antrag ist gebührenfrei.
Hier finden Sie den Antrag.
Bei Fragen stehen Ihnen gerne Frau Feriani (feriani@lemwerder.de, Tel.: 0421 / 67 39 21) und Frau Helling (helling@lemwerder.de, Tel.: 0421 / 67 39 47) zur Verfügung.
Weitere Informationen zur öffentlichen Bekanntmachung und der 2. Änderung des Bebauungsplanes finden Sie unter:
Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Lemwerder -
Bebauungsplan Nr. 1-21 "Gewerbegebiet Bahnhof Altenesch", 2. Änderung;
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauleitplanung/Bauleitplanung.php
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de zur Verfügung.
Durch den Beschluss wird das vorgenannte Gutachten bei anstehenden einzelhandelsbezogenen Plan- und Genehmigungsverfahren als wesentliche konzeptionelle Grundlage im Kontext des § 1 Abs. 6 Satz 11 Baugesetzbuch (BauGB) für anwendbar erklärt.
Neben den zentralen Versorgungsbereichen wurde eine spezifische „Sortimentsliste für Lemwerder“ (Siehe: Tabelle 9 auf Seite 22 des vorgenannten Gutachtens) mit einer Differenzierung nach nahversorgungs-, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Einzel-handelssortimenten festgelegt.
Das Gutachten kann im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Fachbereich II, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH unter www.vbn.de, E-Mail: info@vbn.de
oder
von Gebken & Gerdes - Verkehrs- und Reiseunternehmen gmbH, www.gebken-gerdes.de, E-Mail: info@gebken-gerdes.de.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Weitere Informationen zum Verfahrensstand finden Sie hier.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Paack (0421 / 67 39 34).
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung einer Gemeindestraße "Ludwig-Bölkow-Straße"
Für weitere Informationen sowie für die Ansicht des Lageplanes klicken Sie bitte hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 zur Verfügung.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Weitere Informationen über die Tätigkeit des Arbeitskreises finden Sie auf unser Internetseite
unter Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter.
Die Gemeinde Lemwerder wird die Beleuchtungsanlage in der 3 Feld Tennishalle Lemwerder modernisieren und damit den Stromverbrauch um 44.495 Kilowattstunden pro Jahr senken. Das entspricht einer Reduzierung der CO2-Emission um 526 Tonnen. Dabei kommen hocheffiziente Technologien mit 36 Lampen bestückt mit 5 LEDs a 37 Watt und 12 Lampen mit 4 LEDs a 37 Watt zum Einsatz. Ausgebaut werden in diesem Zusammenhang 60 HQL Lampen mit 400 Watt.
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums unterstützt seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Die Förderung erstreckt sich von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Maßnahmen. Die guten Ideen aus den Projekten tragen dazu bei, den Klimaschutz vor Ort zu verankern. Hiervon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher, Kommunen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen.
Die Gemeinde Lemwerder leistet durch ihre Klimaschutzanstrengungen einen wichtigen Beitrag dazu, dass Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht.
In diesem Zusammenhang wurde das Klimaschutzprojekt Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Technik in der 3 Feld Tennishalle Lemwerder der Gemeinde Lemwerder im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
Weitere Informationen zur öffentlichen Bekanntmachung und der 2. Änderung des Bebauungsplanes finden Sie unter:
Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Lemwerder -
Bebauungsplan Nr. 1-21 "Gewerbegebiet Bahnhof Altenesch", 2. Änderung;
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauleitplanung/Bauleitplanung.php
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de zur Verfügung.
Durch den Beschluss wird das vorgenannte Gutachten bei anstehenden einzelhandelsbezogenen Plan- und Genehmigungsverfahren als wesentliche konzeptionelle Grundlage im Kontext des § 1 Abs. 6 Satz 11 Baugesetzbuch (BauGB) für anwendbar erklärt.
Neben den zentralen Versorgungsbereichen wurde eine spezifische „Sortimentsliste für Lemwerder“ (Siehe: Tabelle 9 auf Seite 22 des vorgenannten Gutachtens) mit einer Differenzierung nach nahversorgungs-, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Einzel-handelssortimenten festgelegt.
Das Gutachten kann im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Fachbereich II, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Weitere Informationen über die Tätigkeit des Arbeitskreises finden Sie auf unser Internetseite
unter Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter.
Weitere Informationen zum Verfahrensstand finden Sie hier.
Fragen beantworten Ihnen gerne Herr Kwiske (0421 / 67 39 37) und Herr Paack (0421 / 67 39 34).
Die Bürgermeisterin
Bekanntmachung
über die Einsicht in das Abwägungsergebnis gemäß § 3 (2) Satz 5 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 33, "Gewerbegebiet Edenbüttel II"
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 33, „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben. Es wurden dabei von mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben (Stellungnahme der „Bürgerinitiative gegen Edenbüttel II“). Die Gemeinde Lemwerder hat diese Stellungnahmen geprüft. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 08.03.2018 beschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung kann von den Personen, die eine vorgenannte Stellungnahme abgegeben haben, in der Zeit vom
26. November 2018 bis zum 28. Dezember 2018
im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Rufnummer 0421-6739-34 eingesehen werden.
Die Möglichkeit zur Einsicht ersetzt die Mitteilungspflicht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB.
Lemwerder, 15.11.2018
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Weitere Informationen über die Tätigkeit des Arbeitskreises finden Sie auf unser Internetseite
unter Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter.
Weitere Informationen zur öffentlichen Bekanntmachung und der 1. Änderung des Bebauungsplanes finden Sie unter:
Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Lemwerder -
Bebauungsplan Nr. 1-26 "Gewerbegebiet Deichshausen", 1. Änderung;
http://www.lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauleitplanung/Bauleitplanung.php
Der Arbeitskreis für Bildung und Betreuung im Grundschulalter startet ab dem 19.11.2018 eine Elternumfrage.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier dargestellt.
Gemeinde Lemwerder Die Bürgermeisterin
|
|
Bekanntmachung
Widmung einer Gemeindestraße
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 18.10.2018 gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. 1980, S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 112), mit Wirkung vom 01.10.2018 folgende Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Ernst-Pieper-Straße (Verlängerung)
Bestehend aus den Flurstücken 233/1, 236/9, 236/7, 236/5, 238/5 und 242/6 der Flur 3, Gemarkung Altenesch.
Anfangspunkt: Nördlich der Tecklenburger Straße (Flurstück 232/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch) beginnend mit dem Flurstück 233/1, Flur 3, Gemarkung Altenesch.
Endpunkt: Flurstück 242/4, Flur 3, Gemarkung Altenesch
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Lemwerder.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Lemwerder, den 26.10.2018
Regina Neuke
Bürgermeisterin
Für weitere Informationen sowie für die Ansicht des Lageplanes klicken Sie bitte hier.
Weitere Informationen finden Sie hier: