
Die Gemeinde Lemwerder lädt alle Kinder, Eltern und Interessierte am 11.06.2022 von 14 bis 18 Uhr auf dem Rathausplatz zu einem Kinderfest ein.
Es werden mit vielen bunten Mitmachaktionen die ortsansässigen Sportvereine, die Feuerwehr, die Polizei und viele weitere gemeinnützige Einrichtungen dabei sein, um den Tag kunterbunt zu gestalten.
Große und kleine Kinder können sich bei der Hüpfburg, dem Torwandschießen und auf dem großen Sandberg austoben und sich im Balancieren üben. Kübelspritzenspiele und Trockenmanöver stehen ebenso auf dem Plan wie das Probieren von Klanginstrumenten und diversen Bastelaktionen. Wer nichts auf dem Kerbholz hat, kann auch ohne Sorgen im Polizeiauto Platz nehmen. Kinder können sich schminken lassen und ausprobieren, wie Pflaster und Verband funktionieren und wie es in einem Rettungswagen aussieht.
Zur Stärkung gibt es Getränke, Bratwurst und Eis, damit es mit Geschichten hören und Basteln weitergehen kann. Die Eltern können sich in der Zeit bei einem Kaffee über die verschiedenen Angebote der Vereine und Einrichtungen informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ernst unter 0421 / 67 39 32 zur Verfügung.
Das Rathaus Lemwerder bleibt am Freitag, 27. Mai 2022, geschlossen.
Aufgrund des Feiertages am Donnerstag, Himmelfahrt, wird der Freitag von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung als Brückentag genutzt und sind somit am Freitag nicht zu erreichen.
Ein Notdienst ist im Rathaus nicht eingerichtet.
Am Montag, 30. Mai 2022, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zu den bekannten Öffnungszeiten für Sie da
und
Dienstag, 19.07.2022
von 10:00 - 17:00 Uhr
führt das mobile Impfteam des Landkreises eine freie Impfaktion in der Ernst-Rodiek-Halle in Lemwerder, An der Kirche 16 durch. Verimpft wird MRNA-Impfstoff.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presse oder fragen nach unter 04401 / 98 598 306.
2. Begegnungs-Café
am Montag, den 30. Mai 2022 von 15.00 - 17.00 Uhr in der Begu
Die Gemeinde Lemwerder hat bislang rund 60 Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Zusammen mit rund 35 Geflüchteten leben damit rund 100 Menschen aus verschiedenen Nationen in Lemwerder.
Bislang konnten wir alle adäquat unterbringen. Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die Wohnraum zur Verfügung gestellt haben. Wir freuen uns auch weiterhin, wenn sich Bürger*innen melden, die freien Wohnraum anbieten. Wir suchen weiter, da der Zustrom in den nächsten Wochen leider vermutlich nicht abreißen wird, solange der Krieg in der Ukraine anhält. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Telefon 0421 / 67 39 53, um sich unverbindlich zu informieren. Unsere Mitarbeitenden im Sozialamt werden Ihnen die Einzelheiten gern erläutern.
Ziel dieses Kaffeenachmittages ist es, Lemwerderaner*innen und Geflüchtete sowie die Geflüchteten untereinander in lockerer Atmosphäre in Kontakt zu bringen und sich gegenseitig kennenzulernen.
Es gibt Kaffee, Tee und Kuchen solange der Vorrat reicht. Wer mag, kann auch gern eine kleine Köstlichkeit für das gemeinsame Buffet beisteuern.
Eine Anmeldung unter 0179/ 14 39 967 oder 0421 / 67 39 50 ist nicht Pflicht, erleichtert uns aber die Planung. Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag.
Die Einladung in deutscher Sprache finden Sie hier.
Die Einladung in englischer Sprache finden Sie hier.
Die Einladung in ukrainischer Sprache finden Sie hier.
Am
Donnerstag, dem 02.06.2022,
findet folgende öffentliche Sitzung der Gemeinde Lemwerder statt:
Sitzungsort: Rathaus Lemwerder (Ratssaal)
Beginn: 18.30 Uhr Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung
1.1 der ordnungsgemäßen Einladung
1.2 der Beschlussfähigkeit
1.3 der Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften vom 17.02,, 10.03., 17.03., 24.03 und 05.05.2022
3 Beschluss des Jahresabschlusses der Gemeinde Lemwerder für das Jahr 2013
4 Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren
5 Einwohnerfragestunde
(Christina Winkelmann)
Bürgermeisterin
Dadurch kommt es auch zur halbseitigen Sperrung der Berner Straße vom 16.05. - 10.06.2022
Nähere Informationen finden Sie hier oder auf der Internetseite der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: www.strassenbau.niedersachsen.de.
Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Herrn Johann de Buhr (0441 /21 81 158) oder per Mail: poststelle-ol@nlstbv.niedersachsen.de.
Auftraggeber dieser Erhebung ist der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V. in Abstimmung mit den Gemeinden.
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der hier hinterlegten Pressemitteilung des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen e.V.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Diekmann unter 04221 / 98 124 20 zur Verfügung.
Die dazugehörige Pressemitteilung der Staatskanzlei "Verlängerung und Erleichterungen" vom 24.05.2022 finden Sie hier.
in der Begu Lemwerder
Kurs 1: Beginner
Start: Dienstag, 31.05.2022 von 8.30 - 11.45 Uhr
KUrs 2: Basis (Vorkenntnisse)
Start: Mittwoch, 01.06.2022 von 8.30 - 11.45 Uhr
Anmeldung:
oder telefonisch /whatsapp: Janine Classen / 0151 - 534 299 02
hier: Satzungsbeschluss
Fragen zum Bebauunplan beantwortet Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de.
Pressemitteilung
Ferienjobs auf dem Betriebshof der Gemeinde Lemwerder
Während der Sommerferien bietet die Gemeinde Lemwerder wieder Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit ihr Taschengeld aufzubessern. Auf dem Betriebshof der Gemeinde Lemwerder werden hierzu Ferienjobs angeboten.
Zur Pflege der Außenanlagen stehen insgesamt 6 Vollzeitstellen zur Verfügung.
Das Mindestalter der Jobber beträgt mindestens 16 Jahre und höchstens 17 Jahre.
Da erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zu besetzen sind, entscheidet das Los.
Der Ferienzeitraum wird in 3 Abschnitte aufgeteilt. Im Einsatz sind dann jeweils 2 Jobber in einer 39-Stunden-Woche für 10 Arbeitstage.
Mögliche Einsatzzeiten sind vom 14.07.-27.07., 28.07.-10.08. und vom 11.08.-24.08.2022.
Mit der Bewerbung sollte die gewünschte Einsatzzeit mit angegeben werden. Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber neben ihrer Anschrift, ihr Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit nennen.
Bei Minderjährigen ist die Nennung und Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Interessenten können sich ab sofort schriftlich bis zum 31.05.2022 an die Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder oder per Mail, gemeinde@lemwerder.de, wenden.
Für Rückfragen stehen Frau Sander unter 04 21- 67 39 31 und Herr Wolfgramm unter 04 21 - 67 39 39 zur Verfügung.
Klima-Bündnis-Kampagne findet im Landkreis vom 29. Mai bis 18. Juni 2022 statt
Wesermarsch. Nach der ersten erfolgreichen Teilnahme des Landkreises Wesermarsch an der internationalen Aktion STADTRADELN im Jahr 2021, wird auch in diesem Jahr wieder in die Pedale statt auf das Gaspedal getreten. In dem Aktionszeitraum vom 29. Mai bis 18. Juni 2022 kann jeder Wesermärschler*in wieder einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten und statt mit dem Auto mit dem Fahrrad unterwegs sein. So funktioniert es: Die Teilnehmer*innen finden sich in Teams zusammen und legen sowohl privat als auch beruflich möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurück. Die zurückgelegten Kilometer können von den Teilnehmern*innen direkt über die STADTRADELN-App erfasst werden.
Begleitet wird das STADTRADELN von einzelnen Radaktionen. Der Startschuss zum STADTRADELN WESERMARSCH erfolgt am 29.05. um 11:00 Uhr an der Braker Kaje mit einer 28km langen Radtour durch Brake und Ovelgönne. Der erste Stopp ist am Handwerksmuseum in Ovelgönne, wo von 11:00 – 14:00 Uhr die Polizei eine Fahrradcodierung für jeden interessierten Radfahrer*in anbietet. Über Sandfeld und Kirchhammelwarden geht es anschließend wieder zurück zur Braker Kaje.
Am 06.06.gibt es einen „Radtag am Jadebusen - Auf den Spuren der Milch-Ku(h)l-Tour" durch die Gemeinden Stadland, Jade und Butjadingen. Gemeinsam mit dem Kreislandvolk haben die Ortstouristiker der drei Gemeinden die Rad-Schnitzeltour ausgearbeitet. Geradelt wird individuell auf dem neuen Radweg „Milch-Ku(h)l-Tour", bei der an verschiedenen Stationen Stempel gesammelt werden können. Die Seefelder Mühle, die Kaskade oder das Oberfeuer Preußeneck sind Startpunkte.
Ein Rad-Staffellauf folgt am 12.06. von Elsfleth über Berne nach Lemwerder. Die erste Tour führt von Elsfleth zum Melkhus Orth. Mit der Staffelübergabe geht es weiter zum Dorfgemeinschaftshaus in Bardenfleth und anschließend zum Rathaus Lemwerder.
„Die Nacht der Acht" begleitet die Radaktion am letzten Tag des STADTRADELN am 18.06. in Nordenham und Butjadingen. Mit einem „Bingo-Suchspiel" werden Mitmach-Stationen an acht Kirchen in beiden Kommunen angefahren.
Eine anschließende extra Abschlussveranstaltung, bei der die besten STADTRADEL Teams geehrt werden, findet am 29. Juni in Stadland statt.
Das STADTRADELN ist eine internationale Kampagne des Klima-Bündnis. Sie dient den Zielen der Radförderung, dem Klimaschutz und der Steigerung der Lebensqualität in den jeweiligen Kommunen. Jedes Jahr in dem Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 30. September ereignet sich an 21 aufeinanderfolgenden Tagen das STADTRADELN. Jede teilnehmende Kommune beziehungsweise Landkreis legt den genauen Zeitraum individuell fest.
Die Touristikgemeinschaft Wesermarsch organisiert gemeinsam mit dem Landkreis Wesermarsch das STADTRADELN Wesermarsch.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Prößler unter 0421 / 67 39 0 oder per Mail: touristik@lemwerder.de zur Verfügung.
Bekanntmachung
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 den Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau gefasst.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau in Kraft.
Die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau kann im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Fachbereich 4, Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder während der allgemeinen Dienststunden, sowie im Internet unter dem Link https://www.lemwerder.de/ von jedermann eingesehen werden.
Weiterhin ergeht gem. § 215 Abs. 2 BauGB folgender Hinweis:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lemwerder unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch schriftlichen Antrag an den Entschädigungspflichtigen für die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen.
Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen diese Entschädigungsansprüche, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Lemwerder, 29.04.2022
Christina Winkelmann
Bürgermeisterin
Die Ergänzungssatzunfg finden Sie hier und die Abschrift der Außenbereichssatzung hier
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – Wohnraum gesucht
Die Hilfsbereitschaft ist von allen Seiten groß. Der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ist überall vorhanden. Vielen Dank dafür!
Die Hilfe der Gemeinde Lemwerder besteht im ersten Schritt darin, freien Wohnraum zu suchen und hat dafür eine E-Mail-Postfach eingerichtet, über das man freien Wohnraum mitteilen kann. Diese E-Mail-Adresse lautet: ukrainehilfe@lemwerder.de
Wenn Sie Wohnraum melden möchten, benötigen wir folgende Informationen:
- Lage und Größe des Wohnraums
- Ist eine Ausstattung vorhanden? Wenn ja, was?
- Wie lange steht der Wohnraum maximal zur Verfügung?
- Was kostet die Wohnung (Miete)?
- Ansprechpartner und telefonische Erreichbarkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sozialamt unter Telefon-Nr. 0421 67 39 53, das während der Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar ist.
Auch alle anderen Kommunen im Landkreis Wesermarsch haben entsprechende E-Mail-Adressen eingerichtet. Diese werden auf den jeweiligen Seiten der Kommunen bekanntgegeben.
Der von Ihnen gemeldete Wohnraum kann nur an Geflüchtete weitergegeben werden, die uns als Gemeinde über den Landkreis zugeteilt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist neben der Suche nach freiem Wohnraum die wirkungsvollste Hilfe, Geld an entsprechende Hilfsorganisationen zu spenden. Wir sammeln deshalb aktuell noch keine Sachspenden, um die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen binden Transport und Sortierkapazitäten wird uns von den Hilfsorganisationen zurückgemeldet.
Geldspenden können hingegen flexibel eingesetzt und auf den aktuellen Bedarf angepasst werden, der sich aufgrund der unvorhersehbaren Situation ständig verändert.
Wenn Sie gern helfen möchten, dann spenden Sie bitte Geld!
Zum Beispiel an:
Das Deutsche Rote Kreuz:
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
oder an die Diakonie Katastrophenhilfe
https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/spenden.php
oder jede andere Hilfsorganisation
Sachspenden nimmt ab Mai 2022 gerne wieder die Ev.-luth. Kirchengemeinde in Altenesch, Hauptstr. 23, entgegegen.
Die Öffnungzeiten sind
Dienstags von 10.00 - 12.30 Uhr (außer am 19.04.2022)
und
Donnerstags von 15.00 - 17.00 Uhr
Zum Besuch der Kleiderkammer vereinbaren Sie bitte unter 0421 / 277 40 661 einen Termin.
Ausschließlich mit vorheriger Anmeldung.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sin nach Absprache möglich.
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Terminvereinbarungen sind nicht mehr verpflichtend, aber werden weiter empfohlen, weil sie die Abläufe erleichtern und die Wartezeiten verkürzen.
Bitte klären Sie viele Details im Vorfeld telefonisch ab, um den Besuch und damit den direkten Kontakt so kurz wie nötig zu gestalten.
Eine Übersicht der zuständigen Mitarbeiter*innen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.lemwerder.de/Rathaus/Verwaltung/Mitrbeiter.php
Weitere Informationen erhalten Sie unter nachstehendem Link:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#grafik2
Die Niedersächsische Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 28.02.2022 finden Sie hier .
Die Nds. Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 28.04.2022 finden Sie hier.
Die dazugehörige Pressemitteilung der Staatskanzlei "Verlängerung der Geltungsdauer und kleine Änderungen in der Corona-Verordnung vom 28.04.2022 finden Sie hier.
Informationen finden Sie hier.
Haben Sie Fragen dazu?
Frau Dammann steht Ihnen unter 0421 / 67 39 50 oder per Mail: dammann@lemwerder.de zur Verfügung.
Die Gemeinde Lemwerder bietet auch in diesem Jahr wieder eine Schulferienbetreuung an.
Gedacht ist diese Betreuung für alle Schulkinder in Lemwerder oder für Kinder, deren Eltern in Lemwerder arbeiten.
Die Familien erfahren eine Unterstützung, um Familie und Berufstätigkeit in den Schulferien gut vereinbarten zu können.
Die Arbeitgeber in Lemwerder werden hinsichtlich der Urlaubsplanungen der Mitarbeiter/innen entlastet.
Folgende Termine stehen zur Verfügung und können über das Familien- und Kinderservicebüro Lemwerder gebucht werden:
In den Osterferien: 04.04. – 08.04.2022
In den Sommerferien: 18.07. – 22.07.2022
25.07. – 29.07.2022
01.08. – 05.08.2022
In den Herbstferien: 17.10. – 21.10.2022
Die Buchung ist wöchentlich.
Der Rahmen:
• Die Betreuungszeit wird voraussichtlich von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr sein
• Aufgenommen werden Schulkinder, unabhängig vom Alter
• Warmes Mittagessen, Obst, Getränke, Eis/Süßes sind in der Verpflegungspauschale von 25,- pro Woche enthalten.
• Die Betreuung kostet voraussichtlich 50,00€ für eine Woche (Mo. – Fr.)
Allgemeine Arbeitsweise und Struktur:
• Klar strukturierter, wiederkehrender Tagesablauf, Rituale
• Bewegungsangebote, Gruppenspiele
• Viele Angebote und Projekte finden nach Möglichkeit draußen statt.
• Entspannte Atmosphäre und respektvoller Umgang sind wichtig
• Partizipation der Kinder wird gelebt
• Projekte und thematisch passende Ausflüge werden erarbeitet
Familien- und Kinderservicebüro, Silke Dammann
Stedinger Straße 51| 27809 Lemwerder
Tel 04 21 - 67 39 50 Mobil 0162 – 39 13 286
dammann@lemwerder.de | www.lemwerder.de
Die Gemeinde Lemwerder lädt alle Kinder, Eltern und Interessierte am 11.06.2022 von 14 bis 18 Uhr auf dem Rathausplatz zu einem Kinderfest ein.
Es werden mit vielen bunten Mitmachaktionen die ortsansässigen Sportvereine, die Feuerwehr, die Polizei und viele weitere gemeinnützige Einrichtungen dabei sein, um den Tag kunterbunt zu gestalten.
Große und kleine Kinder können sich bei der Hüpfburg, dem Torwandschießen und auf dem großen Sandberg austoben und sich im Balancieren üben. Kübelspritzenspiele und Trockenmanöver stehen ebenso auf dem Plan wie das Probieren von Klanginstrumenten und diversen Bastelaktionen. Wer nichts auf dem Kerbholz hat, kann auch ohne Sorgen im Polizeiauto Platz nehmen. Kinder können sich schminken lassen und ausprobieren, wie Pflaster und Verband funktionieren und wie es in einem Rettungswagen aussieht.
Zur Stärkung gibt es Getränke, Bratwurst und Eis, damit es mit Geschichten hören und Basteln weitergehen kann. Die Eltern können sich in der Zeit bei einem Kaffee über die verschiedenen Angebote der Vereine und Einrichtungen informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ernst unter 0421 / 67 39 32 zur Verfügung.
Das Rathaus Lemwerder bleibt am Freitag, 27. Mai 2022, geschlossen.
Aufgrund des Feiertages am Donnerstag, Himmelfahrt, wird der Freitag von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung als Brückentag genutzt und sind somit am Freitag nicht zu erreichen.
Ein Notdienst ist im Rathaus nicht eingerichtet.
Am Montag, 30. Mai 2022, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zu den bekannten Öffnungszeiten für Sie da
2. Begegnungs-Café
am Montag, den 30. Mai 2022 von 15.00 - 17.00 Uhr in der Begu
Die Gemeinde Lemwerder hat bislang rund 60 Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Zusammen mit rund 35 Geflüchteten leben damit rund 100 Menschen aus verschiedenen Nationen in Lemwerder.
Bislang konnten wir alle adäquat unterbringen. Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die Wohnraum zur Verfügung gestellt haben. Wir freuen uns auch weiterhin, wenn sich Bürger*innen melden, die freien Wohnraum anbieten. Wir suchen weiter, da der Zustrom in den nächsten Wochen leider vermutlich nicht abreißen wird, solange der Krieg in der Ukraine anhält. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter Telefon 0421 / 67 39 53, um sich unverbindlich zu informieren. Unsere Mitarbeitenden im Sozialamt werden Ihnen die Einzelheiten gern erläutern.
Ziel dieses Kaffeenachmittages ist es, Lemwerderaner*innen und Geflüchtete sowie die Geflüchteten untereinander in lockerer Atmosphäre in Kontakt zu bringen und sich gegenseitig kennenzulernen.
Es gibt Kaffee, Tee und Kuchen solange der Vorrat reicht. Wer mag, kann auch gern eine kleine Köstlichkeit für das gemeinsame Buffet beisteuern.
Eine Anmeldung unter 0179/ 14 39 967 oder 0421 / 67 39 50 ist nicht Pflicht, erleichtert uns aber die Planung. Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag.
Die Einladung in deutscher Sprache finden Sie hier.
Die Einladung in englischer Sprache finden Sie hier.
Die Einladung in ukrainischer Sprache finden Sie hier.
Am
Donnerstag, dem 02.06.2022,
findet folgende öffentliche Sitzung der Gemeinde Lemwerder statt:
Sitzungsort: Rathaus Lemwerder (Ratssaal)
Beginn: 18.30 Uhr Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung
1.1 der ordnungsgemäßen Einladung
1.2 der Beschlussfähigkeit
1.3 der Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschriften vom 17.02,, 10.03., 17.03., 24.03 und 05.05.2022
3 Beschluss des Jahresabschlusses der Gemeinde Lemwerder für das Jahr 2013
4 Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anregungen von Ratsfrauen und Ratsherren
5 Einwohnerfragestunde
(Christina Winkelmann)
Bürgermeisterin
Auftraggeber dieser Erhebung ist der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V. in Abstimmung mit den Gemeinden.
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der hier hinterlegten Pressemitteilung des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen e.V.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Diekmann unter 04221 / 98 124 20 zur Verfügung.
hier: Satzungsbeschluss
Fragen zum Bebauunplan beantwortet Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de.
Pressemitteilung
Ferienjobs auf dem Betriebshof der Gemeinde Lemwerder
Während der Sommerferien bietet die Gemeinde Lemwerder wieder Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit ihr Taschengeld aufzubessern. Auf dem Betriebshof der Gemeinde Lemwerder werden hierzu Ferienjobs angeboten.
Zur Pflege der Außenanlagen stehen insgesamt 6 Vollzeitstellen zur Verfügung.
Das Mindestalter der Jobber beträgt mindestens 16 Jahre und höchstens 17 Jahre.
Da erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zu besetzen sind, entscheidet das Los.
Der Ferienzeitraum wird in 3 Abschnitte aufgeteilt. Im Einsatz sind dann jeweils 2 Jobber in einer 39-Stunden-Woche für 10 Arbeitstage.
Mögliche Einsatzzeiten sind vom 14.07.-27.07., 28.07.-10.08. und vom 11.08.-24.08.2022.
Mit der Bewerbung sollte die gewünschte Einsatzzeit mit angegeben werden. Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber neben ihrer Anschrift, ihr Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit nennen.
Bei Minderjährigen ist die Nennung und Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Interessenten können sich ab sofort schriftlich bis zum 31.05.2022 an die Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder oder per Mail, gemeinde@lemwerder.de, wenden.
Für Rückfragen stehen Frau Sander unter 04 21- 67 39 31 und Herr Wolfgramm unter 04 21 - 67 39 39 zur Verfügung.
Bekanntmachung
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 den Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau gefasst.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau in Kraft.
Die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau kann im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Fachbereich 4, Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder während der allgemeinen Dienststunden, sowie im Internet unter dem Link https://www.lemwerder.de/ von jedermann eingesehen werden.
Weiterhin ergeht gem. § 215 Abs. 2 BauGB folgender Hinweis:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lemwerder unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch schriftlichen Antrag an den Entschädigungspflichtigen für die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen.
Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen diese Entschädigungsansprüche, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Lemwerder, 29.04.2022
Christina Winkelmann
Bürgermeisterin
Die Ergänzungssatzunfg finden Sie hier und die Abschrift der Außenbereichssatzung hier
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – Wohnraum gesucht
Die Hilfsbereitschaft ist von allen Seiten groß. Der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ist überall vorhanden. Vielen Dank dafür!
Die Hilfe der Gemeinde Lemwerder besteht im ersten Schritt darin, freien Wohnraum zu suchen und hat dafür eine E-Mail-Postfach eingerichtet, über das man freien Wohnraum mitteilen kann. Diese E-Mail-Adresse lautet: ukrainehilfe@lemwerder.de
Wenn Sie Wohnraum melden möchten, benötigen wir folgende Informationen:
- Lage und Größe des Wohnraums
- Ist eine Ausstattung vorhanden? Wenn ja, was?
- Wie lange steht der Wohnraum maximal zur Verfügung?
- Was kostet die Wohnung (Miete)?
- Ansprechpartner und telefonische Erreichbarkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sozialamt unter Telefon-Nr. 0421 67 39 53, das während der Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar ist.
Auch alle anderen Kommunen im Landkreis Wesermarsch haben entsprechende E-Mail-Adressen eingerichtet. Diese werden auf den jeweiligen Seiten der Kommunen bekanntgegeben.
Der von Ihnen gemeldete Wohnraum kann nur an Geflüchtete weitergegeben werden, die uns als Gemeinde über den Landkreis zugeteilt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist neben der Suche nach freiem Wohnraum die wirkungsvollste Hilfe, Geld an entsprechende Hilfsorganisationen zu spenden. Wir sammeln deshalb aktuell noch keine Sachspenden, um die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen binden Transport und Sortierkapazitäten wird uns von den Hilfsorganisationen zurückgemeldet.
Geldspenden können hingegen flexibel eingesetzt und auf den aktuellen Bedarf angepasst werden, der sich aufgrund der unvorhersehbaren Situation ständig verändert.
Wenn Sie gern helfen möchten, dann spenden Sie bitte Geld!
Zum Beispiel an:
Das Deutsche Rote Kreuz:
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
oder an die Diakonie Katastrophenhilfe
https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/spenden.php
oder jede andere Hilfsorganisation
Sachspenden nimmt ab Mai 2022 gerne wieder die Ev.-luth. Kirchengemeinde in Altenesch, Hauptstr. 23, entgegegen.
Die Öffnungzeiten sind
Dienstags von 10.00 - 12.30 Uhr (außer am 19.04.2022)
und
Donnerstags von 15.00 - 17.00 Uhr
Zum Besuch der Kleiderkammer vereinbaren Sie bitte unter 0421 / 277 40 661 einen Termin.
Ausschließlich mit vorheriger Anmeldung.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sin nach Absprache möglich.
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Informationen finden Sie hier.
Haben Sie Fragen dazu?
Frau Dammann steht Ihnen unter 0421 / 67 39 50 oder per Mail: dammann@lemwerder.de zur Verfügung.
Die Gemeinde Lemwerder bietet auch in diesem Jahr wieder eine Schulferienbetreuung an.
Gedacht ist diese Betreuung für alle Schulkinder in Lemwerder oder für Kinder, deren Eltern in Lemwerder arbeiten.
Die Familien erfahren eine Unterstützung, um Familie und Berufstätigkeit in den Schulferien gut vereinbarten zu können.
Die Arbeitgeber in Lemwerder werden hinsichtlich der Urlaubsplanungen der Mitarbeiter/innen entlastet.
Folgende Termine stehen zur Verfügung und können über das Familien- und Kinderservicebüro Lemwerder gebucht werden:
In den Osterferien: 04.04. – 08.04.2022
In den Sommerferien: 18.07. – 22.07.2022
25.07. – 29.07.2022
01.08. – 05.08.2022
In den Herbstferien: 17.10. – 21.10.2022
Die Buchung ist wöchentlich.
Der Rahmen:
• Die Betreuungszeit wird voraussichtlich von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr sein
• Aufgenommen werden Schulkinder, unabhängig vom Alter
• Warmes Mittagessen, Obst, Getränke, Eis/Süßes sind in der Verpflegungspauschale von 25,- pro Woche enthalten.
• Die Betreuung kostet voraussichtlich 50,00€ für eine Woche (Mo. – Fr.)
Allgemeine Arbeitsweise und Struktur:
• Klar strukturierter, wiederkehrender Tagesablauf, Rituale
• Bewegungsangebote, Gruppenspiele
• Viele Angebote und Projekte finden nach Möglichkeit draußen statt.
• Entspannte Atmosphäre und respektvoller Umgang sind wichtig
• Partizipation der Kinder wird gelebt
• Projekte und thematisch passende Ausflüge werden erarbeitet
Familien- und Kinderservicebüro, Silke Dammann
Stedinger Straße 51| 27809 Lemwerder
Tel 04 21 - 67 39 50 Mobil 0162 – 39 13 286
dammann@lemwerder.de | www.lemwerder.de
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Kommen Sie ins Rathaus und schauen sich die Bilder von Birte Walecki an.
Am Mittwoch, dem 24.11.2021, 14.00 Uhr, eröffnete Birte Walecki ihre Bilderausstellung im Rathaus Lemwerder, OG.
Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Prößler unter 0421 / 67 39 0.
Die öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Lemwerder über das nachfolgend genannte Thema
K+S Minerals and Agriculture GmbH
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Einleitung von Salzabwasser in die Werra für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2027
Hier: Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung des Regierungspräsidiums Kassel vom 23.12.2021
finden Sie hier.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 23.02.2022 - 08.03.2022 im Rathaus Lemwerder, Zimmer 1.02, nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte mit Herrn Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de einen Termin zur Einsichtnahme.
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, „Lemwerder-Ost" gemäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat am 30.12.2021 im Umlaufverfahren den Entwurf zur 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2, „Lemwerder-Ost" gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 Nds. Bauordnung (NBauO) beschlos-sen.
Mit dem Bebauungsplan sollen auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Post im Einmün-dungsbereich des Bardewischer Rings auf die Straße Breite Fahr ein oder zwei Mehrfamilien-häuser durch einen Projektentwickler errichtet werden. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf die Erstellung eines Umweltberich-tes wird verzichtet.
Es wurde vom Verwaltungsausschuss der Planentwurf mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zur öffentlichen Aus-legung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des o.g. Bauleitplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt
diesen finden Sie hier
(Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN))
Durch den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 sind Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 2 betroffen. Mit Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird der betroffene Teilbereich außer Kraft gesetzt.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) können die Informa-tionen über den Entwurf mit den dazugehörigen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Lemwerder unter https://lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauen/Bauleitplanung.php
im u.g. Zeitraum abgerufen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt zusätzlich eine Auslegung der o.g.
Planung in Papierform.
Die Unterlagen können vom 20.01.2022 bis zum 21.02.2022
im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder
während der Dienststunden
Montag - Freitag 8.30 – 12.00 Uhr und
Donnerstags auch 14.30 – 18:00 Uhr
sowie im Internet unter dem Link https://www.lemwerder.de/ eingesehen werden.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0421-6739-34 gebeten.
Zur Öffentlichkeit zählen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird darum gebeten, die Unterlagen auf elektro-nischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Weg abzugeben.
Während der o.g. Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen per Post (Gemeinde Lemwerder, Fachbereich 2, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder), per Fax (0421 – 673944) oder per E-Mail (paack@lemwerder.de) an die Gemeinde Lemwerder zu senden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen nach telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0421-6739-34 persönlich abgegeben bzw. zur Niederschrift vorgetragen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Zur Berücksichtigung des Datenschutzes weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebau-ungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehen-den Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensicht-liche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Lemwerder, den 13.01.2022
Christina Winkelmann
Bürgermeisterin
Die Unterlagen können vom 07.01. - 07.02.2022 im Rathaus Lemwerder während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0421 / 67 39 34 (Herr Paack) oder per Mail: paack@lemwerder.de gebeten.
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Der Fachbereich Finanzen der Gemeinde Lemwerder informiert, dass das Konto bei der Oldenburgischen Landesbank mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurde.
Sollten Kunden zusätzlich Gebühren entstanden sein, durch eine Überweisung auf das Konto bei der OLB, werden diese seitens der Gemeinde erstattet.
Über die Höhe der Ihnen entstandenen Kosten benötigen wir einen entsprechenden Nachweis.
Hierzu wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Lemwerder.
Telefon: 0421 67 39 52
Email: finanzen@lemwerder.de
Für künftige Überweisungen nutzen Sie bitte unser Konto bei der LZO Lemwerder, IBAN DE02 2805 0100 0030 3465 63.
Wir entschuldigen die Unannehmlichkeiten und bitten um Verständnis.
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Wargin vom ArL in Oldenburg unter 0441 / 92 15 209 .