
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Die Beratung über die Konferenzsoftware "Zoom" findet am Donnerstag, 18. August 2022, in der Zeit von 16 - 18 Uhr statt.
"In privaten Haushalten werden über 80 Prozent des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser benötigt.
Das Einsparpotenzial durch Maßnahmen an der Gebäudehülle und -technik ist also groß", teilt Gerhard Krenz von der Klimaschutz- und Energieberatung mit.
Valerie-Manon Epperrt, Klimaschutzmanagerin des Landkreises Wesermarsch, unterstützt diese Aktion:
"Der Landkreis führt als Schnittstelle der Bürgerinnen und Bürger mit den Angeboten der Verbraucherzentrale und der Klimaschuzt - und Energieberatung zusammen. Dies ist ein wichtiger Baustein im Klimaschutz der Wesermarsch, um die Energiewende im Landkreis voranzubringen."
Anmeldungen nimmt die Kreisverwaltung unter der Mailadresse klimaschutz@lkbra.de entgegen, Stichwort: Gut Beraten: Energiesparen!.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 50 begrenzt.
Ein Internetzugang und aktueller Browser reichen für die Teilnahme aus.
Der Zugangslink wird nach erfolgter Anmeldung per Mail an die angemeldeten Interessenten verschickt.
Zu laut oder zu leise – das ist hier die Frage!
Immer wieder ist Lärm der Stein des Anstoßes für Streitigkeiten.
Lärm definiert sich laut Bundesumweltamt als „jedes unerwünschte, laute Geräusch".
Ob ein Geräusch aber als laut empfunden wird, hängt von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab. So kann für den einen laute Musik der absolute Genuss sein, während ein anderer diese nur als Krach wahrnimmt.
Reden kann auch Gold sein!
Manch einer ist so verärgert über den Lärm des Nachbarn, dass schnell darüber hinaus vergessen wird, dass man auch zukünftig mit dem vermeintlichen Störenfried Tür an Tür leben muss. Deshalb gilt: Reden Sie miteinander! Auch wenn sich das Gespräch als schwierig erweist: geben Sie nicht gleich auf. Niemand hört sich gerne den Vorwurf an, er wäre zu laut. Hinterfragen Sie die Umstände und geben Sie Ihrem Gegenüber Zeit, die eigene Lage zu reflektieren. So einen Vorwurf muss man erst mal verdauen. Die meisten Verursacher sind sich ihrem Lärm gar nicht bewusst. Gehen Sie den ersten Schritt auf Ihren Nachbarn zu – nur Mut. In aller Regel wird es Ihnen Ihr Gegenüber danken, dass Sie das direkte Gespräch gesucht haben.
Viel Lärm um Nichts?
Oft hilft es auch, andere um Ihre Meinung zu fragen, um das eigene subjektive Empfinden besser einschätzen zu können. Empfinden Ihre anderen Nachbarn den Lärm ebenfalls als störend? Nehmen diese den Lärm überhaupt als solchen wahr? Haben Ihre anderen Nachbarn ggf. auch schon mal was gegen den Lärmverursacher unternommen?
Finden Sie heraus, in wieweit sich Ihr subjektives Empfinden mit anderen teilen lässt. Kommunikation ist auch hier das A und O.
Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme
Um auf jemanden Rücksicht zu nehmen, bedarf es einem Bewusstsein der Verantwortung füreinander. Dieses Bewusstsein steuert die Qualität des Zusammenlebens und steht oder fällt mit dem Verhalten jedes Einzelnen. Gemeinsame Werte, die wir uns über die freiheitlich demokratische Grundordnung gegeben haben, ist die Basis eines respektvollen Zusammenlebens.
Lektion 1: jeder macht NICHT seins!
Der Nachbarschaftslärm kann ziemlich viel Raum in unserem Leben ein- und durchaus schlimme Ausmaße annehmen. Daher sollte man sich schon zu Beginn mit der Problematik auseinander setzen, sobald sich ein Ungleichgewicht einstellt. Die vorgezeigten Anregungen sollen helfen, für sich selbst bei Bedarf einen Weg zu finden. Hierbei gilt: wenn sich Rücksichtnahme und Toleranz die Waage halten, sind das die besten Voraussetzungen für ein gutes Miteinander.
Hört Ihr Leut´...
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in § 12 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder (SOVO) in der Fassung vom 16.12.2019 die Ruhezeiten ganz klar geregelt sind: " Ruhezeiten sind die Sonn- und Feiertage sowie an Werktagen die Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr des nächsten Tages."
Ausgenommen von dieser Regelung in allgemeinen Wohngebieten und in Mischgebieten sind geräuschvolle Arbeiten oder Betätigungen gewerblicher und/oder forst- und landwirtschaftlicher Art, Arbeiten von Gemeindebediensteten in der öffentlichen Daseinsvorsorge und Arbeiten zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage.
Gemeinde Lemwerder
Ordnungsamt
Frau Ernst
0421 / 67 39 32
Bereits im sechsten Jahr bietet die „Fahrsicherheit Wesermarsch" als gemeinsame Aktion zwischen Landkreis, Polizei und Verkehrswachten regelmäßig Fahrsicherheitstrainings am Binnenhafen in Brake an. Diese Trainings mit mittlerweile ca. 500 Teilnehmern*innen haben sich als fester Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit in der Wesermarsch etabliert .
In diesem Jahr sind von Anfang September bis Mitte Oktober 2022 (03.09., 10.09., 24.09., 01.10., 08.10.2022) noch fünf Trainings geplant.
Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, so finden Sie weitere Details (Termine, freie Plätze, Anmeldeprocedere, weitere Abläufe) direkt unter
www.fahrsicherheit-wesermarsch.de.
Für ergänzende Informationen steht Ihnen
Klaus Lücke
Fahrsicherheit Wesermarsch
01590 6440339 (auch WhatsApp)
kontakt@fahrsicherheit-wesermarsch.de
www.fahrsicherheit-wesermarsch.de
gerne zur Verfügung.
von 10:00 - 17:00 Uhr
führt das mobile Impfteam des Landkreises eine freie Impfaktion in der Ernst-Rodiek-Halle in Lemwerder, An der Kirche 16 durch. Verimpft wird MRNA-Impfstoff.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presse oder fragen nach unter 04401 / 98 598 306.
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – Wohnraum gesucht
Die Hilfsbereitschaft ist von allen Seiten groß. Der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ist überall vorhanden. Vielen Dank dafür!
Die Hilfe der Gemeinde Lemwerder besteht im ersten Schritt darin, freien Wohnraum zu suchen und hat dafür eine E-Mail-Postfach eingerichtet, über das man freien Wohnraum mitteilen kann. Diese E-Mail-Adresse lautet: ukrainehilfe@lemwerder.de
Wenn Sie Wohnraum melden möchten, benötigen wir folgende Informationen:
- Lage und Größe des Wohnraums
- Ist eine Ausstattung vorhanden? Wenn ja, was?
- Wie lange steht der Wohnraum maximal zur Verfügung?
- Was kostet die Wohnung (Miete)?
- Ansprechpartner und telefonische Erreichbarkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sozialamt unter Telefon-Nr. 0421 67 39 53, das während der Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar ist.
Auch alle anderen Kommunen im Landkreis Wesermarsch haben entsprechende E-Mail-Adressen eingerichtet. Diese werden auf den jeweiligen Seiten der Kommunen bekanntgegeben.
Der von Ihnen gemeldete Wohnraum kann nur an Geflüchtete weitergegeben werden, die uns als Gemeinde über den Landkreis zugeteilt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist neben der Suche nach freiem Wohnraum die wirkungsvollste Hilfe, Geld an entsprechende Hilfsorganisationen zu spenden. Wir sammeln deshalb aktuell noch keine Sachspenden, um die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen binden Transport und Sortierkapazitäten wird uns von den Hilfsorganisationen zurückgemeldet.
Geldspenden können hingegen flexibel eingesetzt und auf den aktuellen Bedarf angepasst werden, der sich aufgrund der unvorhersehbaren Situation ständig verändert.
Wenn Sie gern helfen möchten, dann spenden Sie bitte Geld!
Zum Beispiel an:
Das Deutsche Rote Kreuz:
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
oder an die Diakonie Katastrophenhilfe
https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/spenden.php
oder jede andere Hilfsorganisation
Sachspenden nimmt ab Mai 2022 gerne wieder die Ev.-luth. Kirchengemeinde in Altenesch, Kleine Kleiderkammer, Hauptstr. 23, entgegegen.
Die Öffnungzeiten sind
Dienstags von 10.00 - 12.30 Uhr
und
Donnerstags von 15.00 - 17.00 Uhr
Zum Besuch der Kleiderkammer vereinbaren Sie bitte unter 0421 / 277 40 661 einen Termin.
Ausschließlich mit vorheriger Anmeldung.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sin nach Absprache möglich.
Achtung:
Die kleine Kleiderkammer in der Pastoriei Altenesch mach Sommerpause.
Letzter Ausgabetag ist am Donnerstag, 04.08.2022 von 15 - 17.00 Uhr.
Am Dienstag, 30. August 2022 startet das Angebot wieder.
Dann kann zwischen 10 und 12.30 gebrauchte Kleidung angegeben und erworben werden.
Das Team bedankt sich für die Kleiderspenden.
Auf diese Weise konnte es Adam Senske aus Bremen unterstützen, der stetig Transporte mit Hilfsgütern organisiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presse.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stührmann unter 0421 / 67 39 15 oder per Mail: stuehrmann@lemwerder.de zur Verfügung.
Es besteht die dringende Empfehlung, Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, wird unbedingt dazu geraten, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Um die Bearbeitung zügiger gestalten zu können, ist es ab sofort zwingend erforderlich, für alle Anliegen im Meldeamt einen Termin zu vereinbaren.
Bitte rufen Sie vorab die Kolleginnen aus dem Meldeamt an und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihnen. Hier erfahren Sie auch welche Unterlagen Sie zu dem Termin mitbringen müssen.
Frau Helling, 0421 6739-47
Frau Feriani, 0421 6739-21
Anrufen können Sie in der Zeit von:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Die Verwaltung hofft durch diese dauerhafte Veränderung im Ablauf, den Service für die Bürger*innen weiter zu verbessern, indem die Bearbeitungszeiten und die Wartezeiten vor Ort verkürzt werden und sich diese Maßnahmen damit für alle Beteiligten positiv auswirken werden.
die Leiterin der Bücherei Frau Petra Schmidt teilt mit, dass in den
Sommerferien
Vom 1. August 2022 bis 19. August 2022 bleibt die Gemeindebücherei in Lemwerder geschlossen.
Erster Ausleihtag nach den Ferien: Montag, 22. August 2022
Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 "Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)" (Parallelverfahren) der Gemeinde Lemwerder
- Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § A3 Abs. 2 BauGB -
finden Sie hier.
Vergünstigte Eintrittskarten
für den
Freizeitpark Jaderberg
im Rathaus Lemwerder
In den Sommerferien, in der Zeit vom 23. Juli bis 24.August 2022, erhalten Sie ab sofort wie in den letzten Jahren, ermäßigte Eintrittskarten für den Freizeitpark Jaderberg im Rathaus der Gemeinde Lemwerder.
Kinder und Erwachsene zahlen 16,- €. Der Eintritt ist vor Ort an der Kasse zu zahlen.
Dieses Angebot gilt nur für Lemwerderaner/innen.
Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich in der Gemeinde Lemwerder im Zimmer E.01 bei
Frau Prößler oder telefonisch unter 0421 - 67 39 11.
Weitere Informationen zum Tier- und Freizeitpark Jaderberg finden Sie hier.
Die Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie in dem hier hinterlegten Flyer.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 04401 / 996 900.
Sie halten den Familienalltag am Laufen, wenn Familien in Not sind.
Eine Kontaktaufnahme ist per Telefon 05766 / 7274 oder per E-Mail seminar@dorfhelferin-nds.de möglich.
Dieser soll am Samstag, den 03. Dezember 2022 stattfinden
Neben den Angeboten der Werbegemeinschaft möchte die Gemeinde Lemwerder auch wieder einen Hobbymarkt parallel im Rathaus veranstalten.
Der Hobbymarkt wird am 03.12.2022 von 11.00 – 19.00 Uhr geöffnet sein.
Dazu brauchen wir jedoch Aussteller (keine gewerblichen Anbieter), die gerne ihre selbsthergestellten Artikel im Rathaus Lemwerder anlässlich des Nikolausmarktes verkaufen möchten,
Interessenten können sich gerne per Mail an proessler@lemwerder.de oder unter telefonisch unter 0421 / 67 39 0 (Sabine Prößler) bis zum 30.09.2022 anmelden.
Teilen Sie bitte mit welche Produkte Sie anbieten möchten und geben Sie Ihre Kontaktdaten bekannt.
Wir freuen uns über ihre Anmeldungen.
Allerdings sind die Planungen nur vorbehaltlich. Es müssen nach vor die Corona-Zahlen bzw. Corona-Verordnungen im Dezember beachtet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Prößer (0421 / 67 39 0) gerne zur Verfügung.
Collagen und Aquarelle
Von da
wo Werra sich
und Fulda küssen
bis Wangerooge
die Weser - mein Fluss
von Heide Marie Voigt
Vom 07.07.2022 bis 05.10.2022
im
Rathaus Lemwerder
Stedinger Straße 51
27809 Lemwerder
Weitere Informationen zu Frau Voigt finden Sie hier.
E-Mail: proessler@lemwerder.de Öffnungszeiten
Tel.: 0421 67 39 11 Mo - Fr 8:30 - 12:00
Mo - Di 14:30 - 16:00
Do 14:30 - 18:00
Die Sommerferien stehen vor der Tür und wieder sieht es nach einer Menge Spaß aus.
Die Angebote dazu finden Sie in dem hier hinterlegten Flyer
Weitere Informationen finden Interessenten auf unserer Homepage www.kita-lemwerder.de
Die Schwimmhalle ist daher an den üblichen Badetagen
Freitag zwischen 17.00 - 19.00 Uhr
und
Samstag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr
geschlossen.
Möchten Sie gerne bei uns als Badeaufsicht eingestellt werden, so melden Sie sich bitte unter 0421 / 67 39 41 oder per Mail an wien@lemwerder.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Diese Beratung wird nun wieder regelmäßig jeden 3. Mittwoch im Monat kostenlos angeboten.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie hier.
Anmeldungen dazu nimmt die kostenfreie bundesweite Hotline unter 0800 / 809 802 400
oder Frau Wien im Rathaus Lemwerder unter 0421 / 67 39 41 entgegeben.
Zu laut oder zu leise – das ist hier die Frage!
Immer wieder ist Lärm der Stein des Anstoßes für Streitigkeiten.
Lärm definiert sich laut Bundesumweltamt als „jedes unerwünschte, laute Geräusch".
Ob ein Geräusch aber als laut empfunden wird, hängt von der subjektiven Wahrnehmung jedes Einzelnen ab. So kann für den einen laute Musik der absolute Genuss sein, während ein anderer diese nur als Krach wahrnimmt.
Reden kann auch Gold sein!
Manch einer ist so verärgert über den Lärm des Nachbarn, dass schnell darüber hinaus vergessen wird, dass man auch zukünftig mit dem vermeintlichen Störenfried Tür an Tür leben muss. Deshalb gilt: Reden Sie miteinander! Auch wenn sich das Gespräch als schwierig erweist: geben Sie nicht gleich auf. Niemand hört sich gerne den Vorwurf an, er wäre zu laut. Hinterfragen Sie die Umstände und geben Sie Ihrem Gegenüber Zeit, die eigene Lage zu reflektieren. So einen Vorwurf muss man erst mal verdauen. Die meisten Verursacher sind sich ihrem Lärm gar nicht bewusst. Gehen Sie den ersten Schritt auf Ihren Nachbarn zu – nur Mut. In aller Regel wird es Ihnen Ihr Gegenüber danken, dass Sie das direkte Gespräch gesucht haben.
Viel Lärm um Nichts?
Oft hilft es auch, andere um Ihre Meinung zu fragen, um das eigene subjektive Empfinden besser einschätzen zu können. Empfinden Ihre anderen Nachbarn den Lärm ebenfalls als störend? Nehmen diese den Lärm überhaupt als solchen wahr? Haben Ihre anderen Nachbarn ggf. auch schon mal was gegen den Lärmverursacher unternommen?
Finden Sie heraus, in wieweit sich Ihr subjektives Empfinden mit anderen teilen lässt. Kommunikation ist auch hier das A und O.
Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme
Um auf jemanden Rücksicht zu nehmen, bedarf es einem Bewusstsein der Verantwortung füreinander. Dieses Bewusstsein steuert die Qualität des Zusammenlebens und steht oder fällt mit dem Verhalten jedes Einzelnen. Gemeinsame Werte, die wir uns über die freiheitlich demokratische Grundordnung gegeben haben, ist die Basis eines respektvollen Zusammenlebens.
Lektion 1: jeder macht NICHT seins!
Der Nachbarschaftslärm kann ziemlich viel Raum in unserem Leben ein- und durchaus schlimme Ausmaße annehmen. Daher sollte man sich schon zu Beginn mit der Problematik auseinander setzen, sobald sich ein Ungleichgewicht einstellt. Die vorgezeigten Anregungen sollen helfen, für sich selbst bei Bedarf einen Weg zu finden. Hierbei gilt: wenn sich Rücksichtnahme und Toleranz die Waage halten, sind das die besten Voraussetzungen für ein gutes Miteinander.
Hört Ihr Leut´...
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in § 12 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder (SOVO) in der Fassung vom 16.12.2019 die Ruhezeiten ganz klar geregelt sind: " Ruhezeiten sind die Sonn- und Feiertage sowie an Werktagen die Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr des nächsten Tages."
Ausgenommen von dieser Regelung in allgemeinen Wohngebieten und in Mischgebieten sind geräuschvolle Arbeiten oder Betätigungen gewerblicher und/oder forst- und landwirtschaftlicher Art, Arbeiten von Gemeindebediensteten in der öffentlichen Daseinsvorsorge und Arbeiten zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage.
Gemeinde Lemwerder
Ordnungsamt
Frau Ernst
0421 / 67 39 32
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – Wohnraum gesucht
Die Hilfsbereitschaft ist von allen Seiten groß. Der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ist überall vorhanden. Vielen Dank dafür!
Die Hilfe der Gemeinde Lemwerder besteht im ersten Schritt darin, freien Wohnraum zu suchen und hat dafür eine E-Mail-Postfach eingerichtet, über das man freien Wohnraum mitteilen kann. Diese E-Mail-Adresse lautet: ukrainehilfe@lemwerder.de
Wenn Sie Wohnraum melden möchten, benötigen wir folgende Informationen:
- Lage und Größe des Wohnraums
- Ist eine Ausstattung vorhanden? Wenn ja, was?
- Wie lange steht der Wohnraum maximal zur Verfügung?
- Was kostet die Wohnung (Miete)?
- Ansprechpartner und telefonische Erreichbarkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sozialamt unter Telefon-Nr. 0421 67 39 53, das während der Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar ist.
Auch alle anderen Kommunen im Landkreis Wesermarsch haben entsprechende E-Mail-Adressen eingerichtet. Diese werden auf den jeweiligen Seiten der Kommunen bekanntgegeben.
Der von Ihnen gemeldete Wohnraum kann nur an Geflüchtete weitergegeben werden, die uns als Gemeinde über den Landkreis zugeteilt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist neben der Suche nach freiem Wohnraum die wirkungsvollste Hilfe, Geld an entsprechende Hilfsorganisationen zu spenden. Wir sammeln deshalb aktuell noch keine Sachspenden, um die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen binden Transport und Sortierkapazitäten wird uns von den Hilfsorganisationen zurückgemeldet.
Geldspenden können hingegen flexibel eingesetzt und auf den aktuellen Bedarf angepasst werden, der sich aufgrund der unvorhersehbaren Situation ständig verändert.
Wenn Sie gern helfen möchten, dann spenden Sie bitte Geld!
Zum Beispiel an:
Das Deutsche Rote Kreuz:
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
oder an die Diakonie Katastrophenhilfe
https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/spenden.php
oder jede andere Hilfsorganisation
Sachspenden nimmt ab Mai 2022 gerne wieder die Ev.-luth. Kirchengemeinde in Altenesch, Kleine Kleiderkammer, Hauptstr. 23, entgegegen.
Die Öffnungzeiten sind
Dienstags von 10.00 - 12.30 Uhr
und
Donnerstags von 15.00 - 17.00 Uhr
Zum Besuch der Kleiderkammer vereinbaren Sie bitte unter 0421 / 277 40 661 einen Termin.
Ausschließlich mit vorheriger Anmeldung.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sin nach Absprache möglich.
Achtung:
Die kleine Kleiderkammer in der Pastoriei Altenesch mach Sommerpause.
Letzter Ausgabetag ist am Donnerstag, 04.08.2022 von 15 - 17.00 Uhr.
Am Dienstag, 30. August 2022 startet das Angebot wieder.
Dann kann zwischen 10 und 12.30 gebrauchte Kleidung angegeben und erworben werden.
Das Team bedankt sich für die Kleiderspenden.
Auf diese Weise konnte es Adam Senske aus Bremen unterstützen, der stetig Transporte mit Hilfsgütern organisiert.
die Leiterin der Bücherei Frau Petra Schmidt teilt mit, dass in den
Sommerferien
Vom 1. August 2022 bis 19. August 2022 bleibt die Gemeindebücherei in Lemwerder geschlossen.
Erster Ausleihtag nach den Ferien: Montag, 22. August 2022
Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 "Solarpark an der L 875 (Auf der alten Gärtnerei)" (Parallelverfahren) der Gemeinde Lemwerder
- Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § A3 Abs. 2 BauGB -
finden Sie hier.
Vergünstigte Eintrittskarten
für den
Freizeitpark Jaderberg
im Rathaus Lemwerder
In den Sommerferien, in der Zeit vom 23. Juli bis 24.August 2022, erhalten Sie ab sofort wie in den letzten Jahren, ermäßigte Eintrittskarten für den Freizeitpark Jaderberg im Rathaus der Gemeinde Lemwerder.
Kinder und Erwachsene zahlen 16,- €. Der Eintritt ist vor Ort an der Kasse zu zahlen.
Dieses Angebot gilt nur für Lemwerderaner/innen.
Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich in der Gemeinde Lemwerder im Zimmer E.01 bei
Frau Prößler oder telefonisch unter 0421 - 67 39 11.
Weitere Informationen zum Tier- und Freizeitpark Jaderberg finden Sie hier.
Dieser soll am Samstag, den 03. Dezember 2022 stattfinden
Neben den Angeboten der Werbegemeinschaft möchte die Gemeinde Lemwerder auch wieder einen Hobbymarkt parallel im Rathaus veranstalten.
Der Hobbymarkt wird am 03.12.2022 von 11.00 – 19.00 Uhr geöffnet sein.
Dazu brauchen wir jedoch Aussteller (keine gewerblichen Anbieter), die gerne ihre selbsthergestellten Artikel im Rathaus Lemwerder anlässlich des Nikolausmarktes verkaufen möchten,
Interessenten können sich gerne per Mail an proessler@lemwerder.de oder unter telefonisch unter 0421 / 67 39 0 (Sabine Prößler) bis zum 30.09.2022 anmelden.
Teilen Sie bitte mit welche Produkte Sie anbieten möchten und geben Sie Ihre Kontaktdaten bekannt.
Wir freuen uns über ihre Anmeldungen.
Allerdings sind die Planungen nur vorbehaltlich. Es müssen nach vor die Corona-Zahlen bzw. Corona-Verordnungen im Dezember beachtet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Prößer (0421 / 67 39 0) gerne zur Verfügung.
Collagen und Aquarelle
Von da
wo Werra sich
und Fulda küssen
bis Wangerooge
die Weser - mein Fluss
von Heide Marie Voigt
Vom 07.07.2022 bis 05.10.2022
im
Rathaus Lemwerder
Stedinger Straße 51
27809 Lemwerder
Weitere Informationen zu Frau Voigt finden Sie hier.
E-Mail: proessler@lemwerder.de Öffnungszeiten
Tel.: 0421 67 39 11 Mo - Fr 8:30 - 12:00
Mo - Di 14:30 - 16:00
Do 14:30 - 18:00
Die Sommerferien stehen vor der Tür und wieder sieht es nach einer Menge Spaß aus.
Die Angebote dazu finden Sie in dem hier hinterlegten Flyer
Die Gemeinde Lemwerder bietet auch in diesem Jahr wieder eine Schulferienbetreuung an.
Gedacht ist diese Betreuung für alle Schulkinder in Lemwerder oder für Kinder, deren Eltern in Lemwerder arbeiten.
Die Familien erfahren eine Unterstützung, um Familie und Berufstätigkeit in den Schulferien gut vereinbarten zu können.
Die Arbeitgeber in Lemwerder werden hinsichtlich der Urlaubsplanungen der Mitarbeiter/innen entlastet.
Folgende Termine stehen zur Verfügung und können über das Familien- und Kinderservicebüro Lemwerder gebucht werden:
In den Osterferien: 04.04. – 08.04.2022
In den Sommerferien: 18.07. – 22.07.2022
25.07. – 29.07.2022
01.08. – 05.08.2022
In den Herbstferien: 17.10. – 21.10.2022
Die Buchung ist wöchentlich.
Der Rahmen:
• Die Betreuungszeit wird voraussichtlich von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr sein
• Aufgenommen werden Schulkinder, unabhängig vom Alter
• Warmes Mittagessen, Obst, Getränke, Eis/Süßes sind in der Verpflegungspauschale von 25,- pro Woche enthalten.
• Die Betreuung kostet voraussichtlich 50,00€ für eine Woche (Mo. – Fr.)
Allgemeine Arbeitsweise und Struktur:
• Klar strukturierter, wiederkehrender Tagesablauf, Rituale
• Bewegungsangebote, Gruppenspiele
• Viele Angebote und Projekte finden nach Möglichkeit draußen statt.
• Entspannte Atmosphäre und respektvoller Umgang sind wichtig
• Partizipation der Kinder wird gelebt
• Projekte und thematisch passende Ausflüge werden erarbeitet
Familien- und Kinderservicebüro, Silke Dammann
Stedinger Straße 51| 27809 Lemwerder
Tel 04 21 - 67 39 50 Mobil 0162 – 39 13 286
dammann@lemwerder.de | www.lemwerder.de
Auftraggeber dieser Erhebung ist der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V. in Abstimmung mit den Gemeinden.
Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der hier hinterlegten Pressemitteilung des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen e.V.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Diekmann unter 04221 / 98 124 20 zur Verfügung.
hier: Satzungsbeschluss
Fragen zum Bebauunplan beantwortet Ihnen Herr Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de.
Bekanntmachung
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau
Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 den Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau gefasst.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau in Kraft.
Die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 Abs. 3 NBauO für den Ortsteil Sannau kann im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Fachbereich 4, Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder während der allgemeinen Dienststunden, sowie im Internet unter dem Link https://www.lemwerder.de/ von jedermann eingesehen werden.
Weiterhin ergeht gem. § 215 Abs. 2 BauGB folgender Hinweis:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lemwerder unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen durch schriftlichen Antrag an den Entschädigungspflichtigen für die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile wird hingewiesen.
Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen diese Entschädigungsansprüche, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Lemwerder, 29.04.2022
Christina Winkelmann
Bürgermeisterin
Die Ergänzungssatzunfg finden Sie hier und die Abschrift der Außenbereichssatzung hier
Informationen finden Sie hier.
Haben Sie Fragen dazu?
Frau Dammann steht Ihnen unter 0421 / 67 39 50 oder per Mail: dammann@lemwerder.de zur Verfügung.
Rückfragen beantwortet Ihnen Frau Schmidtke unter 0421 / 67 39 24 oder per Mail: schmidtke@lemwerder.de.
Die öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Lemwerder über das nachfolgend genannte Thema
K+S Minerals and Agriculture GmbH
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Einleitung von Salzabwasser in die Werra für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2027
Hier: Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung des Regierungspräsidiums Kassel vom 23.12.2021
finden Sie hier.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 23.02.2022 - 08.03.2022 im Rathaus Lemwerder, Zimmer 1.02, nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte mit Herrn Paack unter 0421 / 67 39 34 oder per Mail: paack@lemwerder.de einen Termin zur Einsichtnahme.
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, „Lemwerder-Ost" gemäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat am 30.12.2021 im Umlaufverfahren den Entwurf zur 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2, „Lemwerder-Ost" gemäß § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 Nds. Bauordnung (NBauO) beschlos-sen.
Mit dem Bebauungsplan sollen auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Post im Einmün-dungsbereich des Bardewischer Rings auf die Straße Breite Fahr ein oder zwei Mehrfamilien-häuser durch einen Projektentwickler errichtet werden. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf die Erstellung eines Umweltberich-tes wird verzichtet.
Es wurde vom Verwaltungsausschuss der Planentwurf mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, zur öffentlichen Aus-legung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des o.g. Bauleitplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt
diesen finden Sie hier
(Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN))
Durch den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 sind Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 2 betroffen. Mit Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird der betroffene Teilbereich außer Kraft gesetzt.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) können die Informa-tionen über den Entwurf mit den dazugehörigen Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Lemwerder unter https://lemwerder.de/Wirtschaft-und-Bauen/Bauen/Bauleitplanung.php
im u.g. Zeitraum abgerufen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt zusätzlich eine Auslegung der o.g.
Planung in Papierform.
Die Unterlagen können vom 20.01.2022 bis zum 21.02.2022
im Rathaus der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder
während der Dienststunden
Montag - Freitag 8.30 – 12.00 Uhr und
Donnerstags auch 14.30 – 18:00 Uhr
sowie im Internet unter dem Link https://www.lemwerder.de/ eingesehen werden.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0421-6739-34 gebeten.
Zur Öffentlichkeit zählen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird darum gebeten, die Unterlagen auf elektro-nischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Weg abzugeben.
Während der o.g. Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen per Post (Gemeinde Lemwerder, Fachbereich 2, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder), per Fax (0421 – 673944) oder per E-Mail (paack@lemwerder.de) an die Gemeinde Lemwerder zu senden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen nach telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0421-6739-34 persönlich abgegeben bzw. zur Niederschrift vorgetragen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Zur Berücksichtigung des Datenschutzes weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebau-ungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehen-den Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensicht-liche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Lemwerder, den 13.01.2022
Christina Winkelmann
Bürgermeisterin
Die Unterlagen können vom 07.01. - 07.02.2022 im Rathaus Lemwerder während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0421 / 67 39 34 (Herr Paack) oder per Mail: paack@lemwerder.de gebeten.
Vereinbaren Sie mit Herrn Völke unter 0421 / 67 39 53 oder per Mail: voelke@lemwerder.de einen Telefontermin.
Telefonisch erreichen Sie Herrn Völke von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Der Fachbereich Finanzen der Gemeinde Lemwerder informiert, dass das Konto bei der Oldenburgischen Landesbank mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurde.
Sollten Kunden zusätzlich Gebühren entstanden sein, durch eine Überweisung auf das Konto bei der OLB, werden diese seitens der Gemeinde erstattet.
Über die Höhe der Ihnen entstandenen Kosten benötigen wir einen entsprechenden Nachweis.
Hierzu wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Lemwerder.
Telefon: 0421 67 39 52
Email: finanzen@lemwerder.de
Für künftige Überweisungen nutzen Sie bitte unser Konto bei der LZO Lemwerder, IBAN DE02 2805 0100 0030 3465 63.
Wir entschuldigen die Unannehmlichkeiten und bitten um Verständnis.