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Bauleitplanung

Planungsverfahren in der Gemeinde Lemwerder (Planfeststellungsverfahren, Flächennutzungsplan und Bauleitplanung)


Hier finden Sie Informationen über aktuelle Planungen von Baugebieten, Veränderungen vorhandener Bebauungspläne sowie Änderungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lemwerder.
Mit der Bauleitplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde Lemwerder geregelt. Die vorbereitende Bauleitplanung ("Flächennutzungsplanung") regelt Grundzüge für das gesamte Gemeindegebiet und ist für Planungsträger wie Versorgungsunternehmen etc. verbindlich, nicht aber für den Bürger.

Die Verbindliche Bauleitplanung ("Bebauungsplanung") konkretisiert durch eine gezielte Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse den Flächennutzungsplan in Teilflächen (z. B. für ein Wohngebiet). In Bebauungsplänen kann die Gemeinde festsetzen, was für eine geordnete "städtebauliche Entwicklung" angemessen ist, z. B. Art und Umfang der Bebauung. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen in einer Satzung, sind also für den Bürger verbindlich.

Über die aktuellen Planverfahren können Sie sich im nachfolgenden informieren.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 4 - Bauleitplanung -, Herr Paack, Tel.: 04 21 - 67 39 34, Email: paack@lemwerder.de, zur Verfügung.

A) Flächennutzungspläne
A.1) Bestehende rechtsverbindliche Flächennutzungspläne der Gemeinde Lemwerder finden Sie hier.

A.2) Verfahren zur Änderungen des Flächennutzungsplanes

Hier finden Sie Flächennutzungsplanverfahren mit aktueller Öffentlichkeitsbeteiligung.
Sie können sich über die Inhalte der Verfahren informieren und eine Stellungnahme abgeben.

Hinweis: Sollten unter diesem Text keine Links hinterlegt sein, gibt es derzeit keine im öffentlichen Beteiligungsverfahren befindlichen Flächennutzungspläne.

Siehe Punkt B.1.1

 

B) Bebauungspläne
B.1) Aktuell im Verfahren befindliche Bebauungspläne

Hier finden Sie Bebauungsplanverfahren mit aktueller Öffentlichkeitsbeteiligung.

Sie können sich über die Inhalte der Verfahren informieren und eine Stellungnahme abgeben.

Hinweis: Sollten unter diesem Text keine Links hinterlegt sein, gibt es derzeit keine im öffentlichen Beteiligungsverfahren befindlichen Bebauungspläne.

 

B.1.1)

Öffentliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans und Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40, „Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 02.05.2024 den Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung Agri-Photovoltaik (§ 11 Abs. 2 BauNVO) ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rd. 18 ha.

Parallel zur Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen“ wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert (2. Änderung). Dargestellt wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung Photovoltaik.

Die Gemeinde Lemwerder verfolgt mit der Planung das Ziel, im Ortsteil Butzhausen die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen.

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen“ wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert (2. Änderung). Dargestellt wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung Photovoltaik.

Die Gemeinde Lemwerder verfolgt mit der Planung das Ziel, im Ortsteil Butzhausen die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen Agri-Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen.

Die Entwürfe der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 mit Begründung einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Umweltbericht werden zur Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 13. Juni 2024 veröffentlicht.

Folgende Planungsunterlagen werden bereitgestellt:

 

Darüber hinaus können sie im Rathaus der Gemeinde Lemwerder in Lemwerder, Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder, Zimmer 1.02 (Bauamt), Telefon 0421-6739-34 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu eingeladen.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Zur Verfügung steht die Email-Adresse: FNP2-BP40-Lemwerder@p3-plan-partner.de 

Bei Bedarf können sie auch per Post (Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder), per Fax (0421 – 673944) oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0421-6739-34 persönlich abgegeben bzw. zur Niederschrift vorgetragen werden.

 

B.2) Bestehende rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinde Lemwerder
         finden Sie hier

 

C) Planfeststellung

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

Der Landkreis Wesermarsch, Fachdienst 65 (Liegenschaften), nimmt die Aufgaben der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen sowie - in bestimmten Fällen - auch für Bundesstraßen unter den Voraussetzungen des Niedersächsischen Straßen Gesetzes (NStrG) wahr.



C.1) Planfeststellungsverfahren "Osttangente" / Ortskernentlastungsstraße für Lemwerder

Informationen zur öffentlichen Vorstellung möglicher Trassenvarianten einer "Ortskernentlastungsstraße" (Osttangente)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat in seiner Sitzung am 23.02.2017 beschlossen die weiteren Planungen zur "Osttangente" im Rahmen einer Planfeststellung durchzuführen.

In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2018 eine Ausschreibung zur Erstellung „Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung" durchgeführt. Im Frühjahr 2019 wurde ein Planungsbüro BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB beauftragt eine entsprechende Machbarkeitsstudie zu erstellen. Im Mai 2019 erfolgte die Festlegung der Trassenführung der B212n und deren Anschlüsse an das Straßennetz in Lemwerder und im Delmenhoster Norden durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Das Resultat der Planungen wurde am 20.11.2020 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung unter Beachtung der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) vorgestellt. Aufgrund der vorgenannten Bestimmungen konnten an der Veranstaltung nur 40 Personen teilnehmen.
Aus diesem Grund wurde die Veranstaltung in Ton und Bild aufgezeichnet.

Das Ergebnis dieser Veranstaltung wurde von Herrn Michaelsen, dem Projektverantwortlichen bei BPR, vorgestellt und unter Moderation von Herrn Stachowitz (Jens Stachowitz Kommunalberatung) diskutiert. Den Mitschnitt finden sie hier.

Als Ergänzung zum vorliegenden Verkehrsgutachten zur "Osttangente" aus dem Januar 2014 finden Sie die entsprechende

 Power-Point-Präsentation der Veranstaltung.

Weiteres Vorgehen:

Es wurden von sechs Bürger:Innen entsprechende Stellungnahmen eingereicht. Am 18.03.2021 wurden die Stellungnahmen und die vom beauftragten Planungsbüro BPR verfassten Antworten dem politischen Gremium und der anwesenden Öffentlichkeit vorgestellt.
Die vorgebrachten Anmerkungen, siehe nachstehenden Punkt 5, bedürfen nach sorgfältiger Abwägung und Abstimmung mit der Gemeinde keiner Änderung der Unterlagen zur Machbarkeitsstudie. Einige Hinweise oder Anregungen finden im Verlauf der weiteren Planung erneut Beachtung, wie z.B. die Gestaltung und Lage von Ausfahrten, Kreuzungsbereichen und Nebenanlagen.

Es wurde die Empfehlung von BPR ausgesprochen, zur weiteren Präzisierung die Varianten, die in der Bewertungsmatrix die besten Ergebnissen erreichen, im nächsten Schritt im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung zu prüfen. Hierbei sind die Auswirkungen der Änderungen des Verkehrsnetzes gegenüber dem Bestand darzustellen und aus verkehrlicher Sicht zu bewerten.
Die sich ergebenden Knotenpunkte sind hinsichtlich der Verkehrsführung und Gestaltung ebenfalls verkehrlich einzuschätzen.

Es wurde hierfür das Büro Zacharias Verkehrsplanungen beauftragt, eine aktuelle Verkehrsuntersuchung anzufertigen. Nach Freigabe des neu geschaffenen Kreisverkehrsplatzes an der Stedinger Straße (L 875) zur Anbindung des „Gewerbegebiets Edenbüttel II" wurde im Oktober 2021 eine Verkehrszählung durchgeführt.

Die Verkehrsuntersuchung liegt der Gemeinde Lemwerder seit dem Frühjahr 2022 vor und kann unter Punkt 6 angesehen werden.
Eine öffentliche Vorstellung und Erläuterung des Gutachtens durch die beauftragten Planungsbüros ist für September/Oktober 2022 geplant.

 

Nachstehend weitere noch nicht abschließende Informationen:

1. Präsentation vom 20.11.2020
2. Übersicht der Trassenvarianten
3. Bewertungsmatrix
4. Protokoll der Veranstaltung
5. Präsentation vom 18.03.2021
6. Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung aus 02.2022

 

 

 

 

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