Fundsachen

Herzlich Willkommen im Fundportal der Gemeinde Lemwerder


In den Turnhallen, Sportplätzen und Schulen der Gemeinde Lemwerder werden jedes Jahr unzählige Kleidungsstücke von den Besuchern vergessen. Diese Kleidungsstücke werden erst einmal gesammelt.
Alle 4-8 Wochen werden die gesammelten Kleidungsstücke an das Fundamt der Gemeinde Lemwerder übergeben.

Neben diversen Kleidungsstücken finden Sie im Fundamt auch viele Fahrräder, Schlüssel, Uhren, Schmuck und sonstige Dinge, die im Fundamt abgegeben wurden.

Allgemeine Informationen

  • Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Gemeinde Lemwerder. Frau Feriani und Frau Helling nehmen Ihre Fundanzeige auf. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

 Aufbewahrung und Versteigerung

  • Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
  • Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde

 

Sie können den Fund auch telefonisch unter den Rufnummern 0421 - 673921, 0421 - 673947 oder schriftlich per Email mitteilen (E-Mail: feriani@lemwerder.dehelling@lemwerder.de)

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Je nach Fundgegenstand werden verschiedene Unterlagen benötigt. Hierfür wenden Sie sich bitte vorher an das Fundamt der Gemeinde Lemwerder.

Welche Gebühren fallen an?

  • Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Bei der Abholung einer Fundsache wird eine Verwaltungsgebühr erhoben , die mindestens 5,00 € beträgt. Die Gebühr richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache und der Dauer der Verwahrung.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

 

Kriterien bei der Meldung von Fahrrädern:

  • Datum und Ort des Fundes/Verlustes
  • Herren-/Damen-/Kinderrad?
  • Farbe
  • Gangschaltung? Fabrikat? Anzahl der Gänge?
  • Besonderheiten (z.B. Fahrradkorb, besondere Klingel oder Bremse, Aufkleber, Lenkergriffe, Sattelform)
  • Marke des Rades
  • Rahmennummer


Die Rahmennummer finden Sie zum Beispiel:

1. am Lenkerkopf oberhalb des Vorderrades
2. am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels
3. auf der Unterseite des Tretlagers
4. auf der Gepäckträgerplatte
5. auf dem Rahmenrohr oberhalb des Tretlagers


Nachstehend zwei hilfreiche Formulare zum Umgang mit Fahrrädern und sonstigen Fundsachen:

Infoseite "Wo finde ich die Rahmennummer am Rad?"

Verlustmeldung

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