Beglaubigungen

Im Meldeamt können Sie Schriftstücke und auch Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Denken Sie daran, dass Sie bei Unterschriftsbeglaubigungen das Schriftstück nicht vorher unterschreiben. Ihre Unterschrift ist im Meldeamt im Beisein der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters zu leisten.

Beachten Sie bitte:
Abstammungs-, Geburts- und Heiratsurkunden können nicht beglaubigt werden. Wenn Sie eine entsprechende Urkunde benötigen, stellt Ihnen das Standesamt Ihres Geburts- oder Heiratsortes eine neue Urkunde aus. Weitere Informationen erhalten bei Ihrem Standesamt Unterschriften können nur beglaubigt werden, sofern keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, z.B. Grundstücksverkäufe.

 

 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:

Frau Helling unter 0421 / 67 39 47, E-Mail: helling@lemwerder.de

oder

Frau Feriani unter 0421 / 67 39 21, E-Mail: feriani@lemwerder.de.

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