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Notruftafel für die Gemeinde Lemwerder

Wie setzte ich einen Notruf richtig ab?


Um schnelle Hilfe zu erhalten, benötigen die Rettungsleitstellen genaue Angaben über den Notfall.

>>>> Diese Daten als PDF zum Ausdrucken


Hierzu merken Sie sich die 5 W's :
5W's Wichtige Angaben

Was ist passiert?

kurze Beschreibung der Notfallsituation :
Feuer, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall,...

Wo ist es passiert?

Im Ort :
Name, Straße, Hausnummer (ggf. Stockwerk), Ort;
evtl. Orientierungspunkte angeben

Auf Straßen :
Autobahn- / Straßennummer (z.B. A1)
Fahrtrichtung (z.B. Bremen Richtung Hamburg
Streckenkilometer (zwischen welchen Anschlussstellen?)

Wieviele Verletze

Anzahl der Verletzten, eingeklemmte Person, Menschen in Gefahr
(bestimmt den Umfang der einzusetzenden Rettungsmittel)

Welche Art der
Verletzung?

Möglichst lebensbedrohliche Verletzungen besonders schildern,
damit ggf. der Notarzt entsandt wird.

Warten

auf Rückfragen! Die Leitstelle kann evtl. zusätzliche Informationen benötigen.
Wichtig!!: Immer die Leitstelle beendet das Gespräch, nie der Anrufer!

Wichtig! Bewahren Sie Ruhe, niemals den Anruf selbst beenden. Warten Sie, bis die Rettungsleitstelle Ihnen sagt, dass sie alle notwendigen Angaben hat und Ihnen Hilfe zusichert.

Für Mobiltelefonbesitzer:

Es gilt bundesweit in allen digitalen Netzen generell die Notrufnummer 112 . Sie werden dann automatisch und kostenlos mit der nächstgelegenen Notrufzentrale der Feuerwehr oder Polizei verbunden. Es ist hierbei nicht von Bedeutung, ob sich im Telefon eine gültige Karte eines Netzbetreibers befindet. Das Telefon funktioniert für diesen Fall ganz ohne Karte! Es ist auch egal in welchem Netz Sie eingebucht sind oder waren, das Telefon bucht sich für diesen Fall automatisch in ein kompatibles Netz ein.

Warum nehmen Sie also nicht einfach ihr aufgeladenes Mobiltelefon mit auf die nächste Reise oder zu sonstigen Gelegenheiten, ein Notruf kann für Sie, ihre Angehörigen oder auch andere Menschen einmal lebensrettend sein.

Achtung:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, das böswillige Abgaben von Notrufen mit Geldstrafen belangt und in manchen Fällen gerichtlich verfolgt werden! Die Leitstelle verfügt über Einrichtungen, die die Telefonnummer des Anrufers registriert. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob tatsächlich eine Schadenslage vorliegt, teilen Sie dies dem Disponenten mit. Nennen Sie ihm unbedingt ihre persönlichen Daten! Falls nun wirklich kein Einsatz erforderlich sein sollte, ist dies kein böswilliger Alarm beziehungsweise Unfug mehr, sondern lediglich blinder Alarm, und der ist nicht strafbar. Im übrigen sollte man sicher sein, das man lieber einmal zu oft um Hilfe ruft, als es in der entscheidenden Situation zu versäumen. Dieses Versäumen ist dann nämlich wieder strafbar (unterlassene Hilfeleistung).

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