Rat
Allgemeine Informationen über den Rat, Verwaltungsausschuss und die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen BürgermeistersDie rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Rates sind in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festgelegt. Dem Rat der Gemeinde Lemwerder gehören 20 Ratsfrauen und Ratsherren sowie die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister an. Der Rat wird auf 5 Jahre gewählt. Die Wahlperiode beginnt immer am 01. November des entsprechenden Wahljahres.
Die Wahlperiode des derzeitigen Rates läuft vom 01. November 2006 bis zum 31. Oktober 2011.
Den Vorsitz im Rat führt die oder der Ratsvorsitzende. Die oder der Ratsvorsitzende wird vom Rat aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Der Rat beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten, welche die Gemeinde Lemwerder betreffen.
Dies sind z.B.:
- Beschluss über die Haushaltssatzung; damit Beschluss des
Haushaltsplanes mit seinen Anlagen. - Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern).
- Beschluss von Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Lemwerder.
- Kauf und Verkauf von Grundstücken.
- Aufnahme von Krediten.
- Beschluss zu Bauleitplänen der Gemeinde Lemwerder.
- Verfügung über Gemeindevermögen.
- Beschluss über Einwohneranträge und Bürgerbegehren.
Lokalteil „Wesermarsch-Ausgabe“, unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Die Einberufungen zu den Sitzungen erfolgen durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister.
Im derzeitigen Rat sind drei Parteien vertreten. Die Parteien haben Fraktionen gebildet.
Der Rat der Gemeinde Lemwerder setzt sich wie folgt zusammen:
| SPD | 12 Sitze |
| CDU | 3 Sitze |
| FDP | 5 Sitze |
Zur Vorbereitung der Ratsbeschlüsse, kann der Rat für verschiedene Aufgabengebiete und Themenbereiche Ausschüsse bilden. In den Ausschüssen werden die Angelegenheiten eingehend beraten. Die Ausschüsse legen ihre Beschlussempfehlungen über den Verwaltungsausschuss dann dem Rat zur Entscheidung vor. Welche Ausschüsse gebildet werden und wie viele Ratsfrauen und Ratsherren diesen Ausschüssen angehören, liegt allein in der Entscheidung des Rates.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. In den Tageszeitungen Weser-Kurier und Nordwest Zeitung werden die Sitzungstermine in den Regional- und Lokalteilen öffentlich bekannt gemacht. Die Einberufungen zu den Sitzungen erfolgen durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister im Einvernehmen mit der oder dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden.
Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister hat in den Ausschüssen kein Stimmrecht sondern gehört den Ausschüssen nur mit beratender Stimme an. Der Rat der Gemeinde Lemwerder hat folgende Ausschüsse gebildet: Finanz- und Planungsausschuss - dem Ausschuss gehören alle Ratsfrauen und Ratsherren an.
Ausschussgruppe A
- Bau- und Straßenausschuss
- Feuerwehrausschuss
- Umweltausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft,Landwirtschaft und Tourismus
Der Ausschussgruppe gehören insgesamt 10 Ratsfrauen und Ratsherren an 6 Sitze SPD,
2 Sitze FDP und 2 Sitze CDU.
Ausschussgruppe B
- Schulausschuss
- Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport
- Sozialausschuss
- Personalausschuss
Der Ausschussgruppe gehören insgesamt 10 Ratsfrauen und Ratsherren an 6 Sitze SPD,
3 Sitze FDP und 1 Sitz CDU.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Schulausschuss ein Pflichtausschuss. Da die Gemeinde Lemwerder Träger der 3 Grundschulen in der Gemeinde ist, ist dieser Ausschuss zu bilden. Dem Ausschuss gehören neben Ratsfrauen und Ratsherren eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter und eine Lehrervertreterin oder ein Lehrervertreter als stimmberechtigtes Mitglied an.
Neben dem Rat hat auch der Verwaltungsausschuss Organstellung. Der Verwaltungsausschuss wird aus der Mitte des Rates gebildet und fasst Beschlüsse in eigener Zuständigkeit.
Dies sind z.B.:
- Beschluss über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
- Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter der Gemeinde Lemwerder
- Einstellung und Kündigung von Angestellten und Arbeitern
- Auftragsvergaben
- Beschluss über Zuschussanträge
Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nicht öffentlich. Die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister lädt den Verwaltungsausschuss zu den Sitzungen ein.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister führen den Vorsitz im Verwaltungsausschuss. Der Rat bestimmt aus seiner Mitte 6 weitere Mitglieder.
Die Mitglieder im Verwaltungsausschuss heißen Beigeordnete.
Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister wird durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lemwerder für die Dauer von 8 Jahren direkt gewählt.
Die Amtszeit wurde 2006 von bisher 5 Jahre auf 8 Jahre geändert.
Dazu können die Parteien entsprechende Bewerberinnen oder Bewerber aufstellen oder sich auch Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber zur Wahl stellen.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung und repräsentiert die Gemeinde
Lemwerder. Zu den Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gehören u.a.:
- Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter aller Angestellten und Arbeiter
der Gemeinde Lemwerder. - Wahrnehmung der Aufgaben der lfd. Verwaltung.
- Unterzeichnung von Verträgen.
- Ausführung von Ratsbeschlüssen.
- Verantwortlich für die Gefahrenabwehr in der Gemeinde Lemwerder.



