Standesamt

Familienbuch
Oft wird das Familienbuch mit dem „Stammbuch“, „Familenstammbuch“
oder auch „Stammbuch der Familie“ verwechselt. Das Familienbuch ist
ein Personenstandsregister und wird bei den Standesämtern geführt.
Seit 1958 wird das Familienbuch bei Eheschließungen angelegt.
In das Familienbuch werden alle relevanten Geburts- und Heiratsdaten sowie die Angaben der Eltern der Ehepartner eingetragen. Das Familienbuch wird bei dem Wohnsitzstandesamt geführt und laufend fortgeführt solange die Ehe besteht. Ziehen die Ehepartner in eine andere Stadt oder Gemeinde, fordert das neue zuständige Standesamt das Familienbuch an. Somit wandert das Familienbuch mit den Ehepartnern mit.
In das Familienbuch werden alle personenstandsbezogenen Mitteilungen eingetragen.
Dies sind u.a.:
- Mitteilung über die Geburt von Kindern
- Mitteilung über die Eheschließung der eingetragenen Kinder
- Mitteilung über Tod des Mannes oder der Frau
- Mitteilung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung
- Mitteilungen über namensrechtliche Änderungen
Ein Familienbuch kann auch auf Antrag angelegt werden, wenn Sie z.B. im Ausland geheiratet haben. Wie Sie eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches erhalten, finden Sie in dem Bereich Urkunden
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