Meldeamt

Wahlen
Allgemein
Für allgemeine Wahlen,
- Europawahl (alle 5 Jahre),
- Bundestagswahl (alle 4 Jahre),
- Landtagswahl (alle 4 Jahre),
- Landratswahl (alle 8 Jahre),
- Kreiswahl (alle 5 Jahre),
- Bürgermeisterwahl (alle 8 Jahre),
- Gemeindewahl (alle 5 Jahre),
Bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist im Wahlbereich der Gemeinde Lemwerder der Gemeindewahlleiter verantwortlich. Kraft Gesetzes ist dies der Bürgermeister oder eine vom Rat der Gemeinde Lemwerder bestellte Person. Die Gemeinde Lemwerder gehört außer bei der Bürgermeister- und Gemeindewahl einem größeren Wahlkreis an.
Wahlamt
Mit der Vorbereitung und Durchführung von allgemeinen Wahlen ist das Meldeamt betraut. Zu den Aufgaben des Wahlamtes (Meldeamt) gehören u.a.:
- Erstellen und Führen des Wählerverzeichnisses
- Versand der Wahlbenachrichtigungskarten an die Wahlberechtigten
- Ausgabe und Versand von Briefwahlunterlagen
- Berufung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände in den Wahllokalen
<<< zurück


