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Meldeamt
Grafik: Steuerkarten


Lohnsteuerklassen

Klasse I
Die Lohnsteuerklasse I gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die

Klasse III
Die Lohnsteuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn

Klasse IV
Verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten diese Steuerklasse, wenn beide Ehepartner Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.

Klasse V
Die Steuerklasse V erhält ein Ehepartner, wenn der andere Ehepartner bereits in die Steuerklasse III eingestuft ist. Benötigen beide Ehepartner eine Lohnsteuerkarte, können die Ehepartner die Steuerklasse wählen. Entweder werden beide Lohnsteuerkarten mit der Steuerklasse IV ausgestellt oder die Ehepartner wählen die Steuerklasse III und V. Die Steuerklasse V sollten derjenige Ehepartner wählen, der nur vorübergehend eine berufliche Tätigkeit ausübt oder dessen Einkommen im Vergleich zu dem anderen Ehepartner wesentlich geringer ist.

Klasse VI
Wenn Sie neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit eine weitere Lohnsteuerkarte für eine zweiten oder weitere Arbeitgeber benötigen, erhalten Sie eine Lohnsteuerkarte der Klasse VI. Aufgrund der hohen Steuerabzüge sollten Sie die Lohnsteuerkarte der Klasse VI dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn beziehen.

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Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Meldeamtes:

Montag und Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 18:00 Uhr

Aktuelle Informationen

Veranstaltungskalender

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