Meldeamt

Lohnsteuerklassen
Klasse I
Die Lohnsteuerklasse I gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die
- ledig oder geschieden sind,
- verheiratet sind, deren Ehepartner aber im Ausland lebt,
- verheiratet sind, aber dauernd getrennt leben,
- verwitwet sind sind und deren Anspruch auf die Lohnsteuerklasse III erloschen ist.
Klasse III
Die Lohnsteuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn
- beide Ehepartner im Inland wohnen,
- beide Ehepartner nicht dauernd getrennt leben,
- der Ehepartner der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder der Ehepartner Arbeitslohn bezieht, aber eine Lohnsteuerkarte der Klasse V erhalten hat,
- der Ehepartner im laufenden Jahr oder im Vorjahr verstorben ist.
Klasse IV
Verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten diese Steuerklasse, wenn beide Ehepartner
Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.
Klasse V
Die Steuerklasse V erhält ein Ehepartner, wenn der andere Ehepartner bereits in die Steuerklasse III
eingestuft ist. Benötigen beide Ehepartner eine Lohnsteuerkarte, können die Ehepartner die Steuerklasse
wählen. Entweder werden beide Lohnsteuerkarten mit der Steuerklasse IV ausgestellt oder die Ehepartner
wählen die Steuerklasse III und V. Die Steuerklasse V sollten derjenige Ehepartner wählen, der nur
vorübergehend eine berufliche Tätigkeit ausübt oder dessen Einkommen im Vergleich zu dem anderen
Ehepartner wesentlich geringer ist.
Klasse VI
Wenn Sie neben Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit eine weitere Lohnsteuerkarte für eine zweiten oder weitere
Arbeitgeber benötigen, erhalten Sie eine Lohnsteuerkarte der Klasse VI. Aufgrund der hohen Steuerabzüge
sollten Sie die Lohnsteuerkarte der Klasse VI dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren
Arbeitslohn beziehen.


