Meldeamt

Lohnsteuerkarten
Lohnsteuerkarten werden kostenlos im Meldeamt ausgestellt.
Sie erhalten im Oktober eines jedes Jahres grundsätzlich automatisch Ihre Lohnsteuerkarte
für das Folgejahr. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten gilt der Stichtag 20. September.
Wenn Sie an diesem Datum mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lemwerder gemeldet waren,
erhalten Sie die Lohnsteuerkarte vom Meldeamt der Gemeinde Lemwerder. Ansonsten erhalten
Sie die Lohnsteuerkarte von der Stadt oder Gemeinde, in der Sie am 20. September mit
Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Wenn Ihre Lohnsteuerkarte verlorengegangen oder unbrauchbar geworden ist, stellt Ihnen das
Meldeamt eine Ersatz-Lohnsteuerkarte aus. Für die Ersatz-Lohnsteuerkarte wird eine Gebühr
in Höhe von 4,80 € erhoben.
Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, prüfen Sie bitte folgende Angaben:
- Religionszugehörigkeit
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Steuerklasse
Hinweis: Erhalten Sie eine Lohnsteuerkarte, die Sie nicht mehr benötigen, z.B. eine zweite Karte mit der Lohnsteuerklasse VI, geben Sie diese bitte an das Meldeamt zurück. Die Lohnsteuerkarte können Sie persönlich im Meldeamt, telefonisch - (04 21) 67 39 21 - mit dem Anforderungsformular oder per Email anfordern.
Weitere Informationen zur Lohnsteuerkarte finden Sie unter:
Im Meldeamt erhalten Sie auch die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die Anlagen zur Einkommensteuererklärung.
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