Meldeamt

Steuerklassenwechsel
Ehepartner erhalten vom Meldeamt die Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen, die im Vorjahr auf den Lohnsteuerkarten eingetragen waren. Die Lohnsteuerkarten werden im Oktober für das nächste Jahr vom Meldeamt versandt. Änderungen können dann vor dem 1. Januar des nächsten Jahres vorgenommen werden. Im Laufe des Jahres sind Änderungen der Steuerklasse nur einmal bis zum 30. November möglich. Dies gilt nicht, wenn die Steuerklasse aufgrund der Aufnahme oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses geändert werden soll.
Die Steuerklassen werden im Meldeamt unter Vorlage der Lohnsteuerkarten geändert. Alle Änderungen der Steuerkarten sind gebührenfrei.
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