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Meldeamt

Reisepässe

Der Antrag für die Ausstellung eines Reisepasses wird in Ihrem Meldeamt aufgenommen. Alle Personen, die dass 12. Lebensjahr vollendet haben, können einen Reisepass beantragen. Der Antrag ist von Ihnen persönlich bei der Beantragung im Meldeamt zu unterschreiben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist es notwendig, dass auch beide Erziehungsberechtigte oder bei alleinstehenden Müttern oder Vätern, die bzw. der Erziehungsberechtigte den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses unterschreiben. Weitere Informationen dazu auf der Seite Kinderreisepässe.

Seit dem 1. November 2005 werden Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ausgestellt. Die Reisepässe enthalten einen Chip, in dem das Foto und der Passinhalt gespeichert werden. Seit 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke, grundsätzlich die Abdrücke des Zeigefingers der rechten und linken Hand, gespeichert. Die Abdrücke werden mit einem entsprechenden Fingerabdruckscanner erfasst.

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild. Das Lichtbild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei für den ePass entsprechen. Die Bilder sind frontal mit einem neutralen Gesichtsausdruck aufzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. Für die erstmalige Beantragung sollte zudem noch eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bearbeitet. Für die Ausstellung werden dort etwa 3 Wochen benötigt. Der Reisepass kann dann von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Der Reisepass ist für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre und ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass wird direkt vom Meldeamt ausgestellt und ist 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich. Vorläufige Reisepässe besitzen keine biometrischen Merkmale; die vorläufigen Reisepässe enthalten keinen Chip. Die Pässe sind aber maschinenlesbar. Daher muss das Lichtbild den Vorgaben der Bundesdruckerei entsprechen.

Die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses betragen 59,00 Euro bei 10jähriger und 37,50 Euro bei 5jähriger Gültigkeit. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr von 26,00 Euro erhoben. Wird ein vorläufiger Reisepass auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinde Lemwerder, z.B. am Wochende, ausgestellt, ist die doppelte Gebühr, 52,00 Euro, fällig.

Für alle Fragen rund um den Reisepass stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Meldeamtes gerne zur Verfügung; Tel.: 67 39 47.

Weitere Informationen zur Einführung des biometrischen Passes erhalten Sie auf den Seiten des Bundesinnenministers, www.bmi.bund.de, und auch auf den Seiten der Bundesdruckerei, www.bundesdruckerei.de . Informationen zu den Einreisebestimmungen in die USA erhalten Sie auf den Seiten www.us-botschaft.de.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Reiseveranstalter, den Konsulaten oder Botschaften oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen in Ihrem Urlaubsland.


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Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Meldeamtes:

Montag und Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 18:00 Uhr

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