Der Antrag für die Ausstellung eines Personalausweises wird in Ihrem Meldeamt aufgenommen. Alle Personen, die dass 16. Lebensjahr vollendet haben, können einen Personalausweis beantragen. Da der Antrag persönlich zu unterschreiben ist, ist es notwendig, dass Sie zur Beantragung persönlich im Meldeamt vorsprechen.
Denken Sie daran, dass Sie für die Beantragung eines Personalausweises ein aktuelles Lichtbild und Ihren bisherigen Personalausweis mitbringen. Für die erstmalige Beantragung sollte zudem noch eine Geburts oder Abstammungsurkunde vorgelegt werden.
Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bearbeitet. Für die Ausstellung des Personalausweises werden dort etwa 2 Wochen benötigt. Der Personalausweis kann dann von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Der Personalausweis ist für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 5 Jahre und ab Vollendung des 26. Lebensjahres 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
In Ausnahmefällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dafür sind von Ihnen zwei aktuelle Lichtbilder vorzulegen. Der vorläufige Personalausweis wird direkt vom Meldeamt ausgestellt und ist 3 Monate gültig. Eine Verlängerung des vorläufigen Personalausweises ist nicht möglich.
Gebühren
- erstmalige Ausstellung des Personalausweises - gebührenfrei
- Ausstellung eines Personalausweises (5 oder 10 Jahre gültig) - 8,00 Euro
- Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (3 Monate gültig) - 12,00 Euro
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