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Meldeamt
Grafik: Kirche


Kircheneintritt oder -austritt

Ein Kircheneintritt oder -austritt hat Auswirkungen auf die Kirchensteuerpflicht einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers.
Bei einem Kircheneintritt beginnt die Kirchensteuerpflicht mit dem ersten Tag des auf den Eintritt folgenden Monats. Wenn Sie einer Kirche beitreten wollen, sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Kirchenbüro.

Bei einem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung abgegeben wurde.

Kirchenaustritte nimmt Ihr zuständiges Standesamt entgegen.

In beiden Fällen ist die Religionszugehörigkeit, die für die Kirchensteuerpflicht maßgebend ist, auf der Lohnsteuerkarte zu ändern. Dazu legen Sie bitte Ihre Lohnsteuerkarte Ihrem Meldeamt zur Änderung vor. Die Änderung der Lohnsteuerkarte ist gebührenfrei.

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Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Meldeamtes:

Montag und Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 18:00 Uhr

Aktuelle Informationen

Veranstaltungskalender

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