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Meldeamt

Kinderreisepässe

Auf Antrag kann für Kinder unter 16 Jahren ein Kinderreisepass und wenn notwendig, auch ein Reisepass ausgestellt werden. Der Kindereisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis und ist maschinenlesbar. Seit dem 1. November 2005 müssen alle neu ausgestellten Kinderreisepässe, unabhängig vom Alter der Kinder, ein aktuelles Lichtbild enthalten. Biometrischen Merkmale, einen Chip enthalten die Kinderausweise nicht.
Ebenso können Kinder unter 16 Jahren auch mit und ohne Lichtbild in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Der Antrag wird im Meldeamt aufgenommen.
Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich den Antrag stellt und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis, zur Überprüfung der Unterschrift, vorlegt. Die Vollmacht kann von Ihnen formlos ausgestellt werden; Sie können aber auch den angebotenen Vordruck nutzen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.

Ledige Mütter oder Väter, die allein sorgeberechtigt sind, erklären dies persönlich beim Meldeamt. Der Kinderreisepass wird grundsätzlich sofort ausgestellt. Der Kinderreisepass ist vom Tag der Ausstellung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig. Anschließend kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert werden. Auch der Verlängerungsantrag ist von den Erziehungsberechtigten zu stellen.

Kinder ab 10 Jahre sind zum Meldeamt mitzubringen, da die Kinder den Verlängerungsantrag oder auch einen erstmaligen Antrag eigenhändig zu unterschreiben haben.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Ein Kindereisepass ohne Lichtbild kann jederzeit mit einem aktuellen Lichtbild des Kindes ergänzt werden. Wurde ein Kinderreisepass für ein Kleinkind mit Lichtbild ausgestellt, kann auch hier jederzeit ein aktuelles Lichtbild eingefügt werden.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe oder Kinderausweise nicht von allen Staaten anerkannt werden. Vergewissern Sie sich vor Antritt Ihrer Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen wollen, Kinderreisepässe oder Kinderausweise akzeptieren. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Reiseveranstalter, den Konsulaten oder Botschaften Ihres Urlaubslandes oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Die Neuausstellung des Kinderreisepasses kostet 13,00 Euro; für eine Verlängerung oder Änderungen, z.B. nachträgliches Einfügen eines Lichtbildes, ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig. Bei weiteren Fragen rund um den Kinderreisepass stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Meldeamtes zur Verfügung.

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Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Meldeamtes:

Montag und Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 18:00 Uhr

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