Meldeamt
Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Dann kann Ihnen vielleicht das Meldeamt, das auch die Aufgaben des Fundamtes ausübt, weiterhelfen.
Fundanzeige
Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache beim Fundamt anzeigen und abgegeben.
Große oder sperrige Fundsachen, z.B. Fahrräder, werden auch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Betriebshofes der Gemeinde Lemwerder beim Finder abgeholt.
Fundsachen werden 6 Monate im Fundamt aufbewahrt.
Herausgabe von Fundsachen
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Fundsache an die Finderin oder den Finder herausgegeben,
wenn sich der Eigentumserwerb an der Fundsache vorbehalten wurde und sich die Eigentümerin bzw.
Eigentümer der Sache nicht gemeldet hat. Ansonsten erfolgt die weitere Verwertung der Fundsache
durch die Gemeinde Lemwerder. Der Verliererin bzw. dem Verlierer wird die Fundsache herausgegeben,
wenn der Nachweis des Eigentums an der Fundsache erbracht werden kann.
Für die Aufbewahrung von Fundsachen sind bei der Herausgabe Gebühren zu zahlen. Die Gebühr wird
nach dem Wert der Fundsache festgelegt. Ebenso erhält die Finderin oder der Finder Finderlohn.
Der Finderlohn beträgt 5 % vom Wert der Fundsache bis 500,00 € und ist von der Eigentümerin bzw.
vom Eigentümer der Fundsache zu zahlen.
Neben diversen Kleidungsstücken finden Sie im Fundamt auch viele Fahrräder, Schlüssel, Uhren, Schmuck und sonstige Dinge, die im Fundamt abgegeben wurden.
In den folgenden Listen können Sie sich einen Überblick über die eingelagerten Fundsachen machen.
Fahrräder
Uhren
Schmuck und sonstige Gegenstände
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