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Meldeamt
Grafik: Beglaubigungen


Beglaubigungen

Im Meldeamt können Sie Schriftstücke und auch Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Beglaubigungen für Rentenzwecke und Bewerbungen sind gebührenfrei. Denken Sie daran, dass Sie bei Unterschriftsbeglaubigungen das Schriftstück nicht vorher unterschreiben. Ihre Unterschrift ist im Meldeamt im Beisein der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters zu leisten.

Beachten Sie bitte:
Abstammungs-, Geburts- und Heiratsurkunden können nicht beglaubigt werden. Wenn Sie eine entsprechende Urkunde benötigen, stellt Ihnen das Standesamt Ihres Geburts- oder Heiratsortes eine neue Urkunde aus. Weitere Informationen erhalten bei Ihrem Standesamt Unterschriften können nur beglaubigt werden, sofern keine notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist, z.B. Grundstücksverkäufe.

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Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Meldeamtes:

Montag und Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
14:30 Uhr - 18:00 Uhr

Aktuelle Informationen

Veranstaltungskalender

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