Meldeamt
Beglaubigungen
Im Meldeamt können Sie Schriftstücke und auch Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Beglaubigungen für Rentenzwecke und Bewerbungen sind gebührenfrei. Denken Sie daran, dass Sie bei Unterschriftsbeglaubigungen das Schriftstück nicht vorher unterschreiben. Ihre Unterschrift ist im Meldeamt im Beisein der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters zu leisten.
Beachten Sie bitte:
Abstammungs-, Geburts- und Heiratsurkunden können nicht beglaubigt werden.
Wenn Sie eine entsprechende Urkunde benötigen, stellt Ihnen das Standesamt
Ihres Geburts- oder Heiratsortes eine neue Urkunde aus. Weitere Informationen
erhalten bei Ihrem Standesamt
Unterschriften können nur beglaubigt werden, sofern keine notarielle Beglaubigung
vorgeschrieben ist, z.B. Grundstücksverkäufe.


